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Berlin: Gesetzentwurf: Neun Krankenhäuser unter einem Dach - Beschluss des Senats

Berlins neun städtische Krankenhäuser sollen künftig unter einem Dach zusammengefasst werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss gestern der Senat.

Berlins neun städtische Krankenhäuser sollen künftig unter einem Dach zusammengefasst werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss gestern der Senat. Danach soll das neue Krankenhausunternehmen in der Rechtsform einer GmbH geführt werden, alleiniger Gesellschafter wird das Land Berlin sein. Das Krankenhaus Moabit, das nach den Vorstellungen des Senats geschlossen werden soll, wird der neuen Gesellschaft nicht angehören.

Mit dem Charlottenburger Max-Bürger-Zentrum werden noch Verhandlungen geführt werden, ob es ebenfalls in die GmbH eingebunden wird. Der Gesetzentwurf wird jetzt zunächst dem Rat der Bürgermeister zugeleitet, anschließend soll er ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Bis zum Beginn 2001 soll die Gesellschaft gegründet sein. In den kommunalen Krankenhäusern gibt es derzeit rund 14 500 Vollzeit-Stellen.

Gesundheitssenatorin Gabriele Schöttler sagte, dass bei den kommunalen Kliniken ein großer Reformbedarf bestehe. "Wir müssen deshalb einen konsequenten Weg der Modernisierung und Restrukturierung einschlagen", sagte Schöttler. Durch die Fusion sollen künftig Möglichkeiten für Synergieeffekte und Einsparungen genutzt werden. "Wir wollen die Kosten niedrig und damit die Krankenkassenbeiträge stabil halten."

Esentstehe Deutschlands größte Krankenhaus-Gesellschaft mit einem Umsatz von jährlich zwei Milliarden Mark. Da die Krankenhäuser in ihrer Gesamtheit nicht kostendeckend arbeiten, werde auch die neue GmbH mit einem Defizit starten. Zu dessen Höhe wollte die Gesundheitssenatorin nichts sagen. Sie gehe aber davon aus, dass das Unternehmen in den nächsten drei bis vier Jahren "schwarze Zahlen schreiben" werde. Da in die Gesellschaft Grundstücke und Häuser überführt werden, fallen nach Angaben der Senatorin Grunderwerbssteuern von rund 80 Millionen Mark an.

Es wird bei den Krankenhäusern künftig eine gemeinsame Unternehmensleitung geben, die für die strategischen Entscheidungen zuständig sein wird. Operative Beschlüsse, beispielsweise einzelne Personalentscheidungen, sollen die einzelnen Klinikleitungen selber treffen können. Die Gesundheitssenatorin wies darauf hin, dass die Rechte der Arbeitnehmer hinsichtlich des Bundesangestelltentarifvertrages und der Versorgungsleistung VBL erhalten bleiben sollen. Ein Personalüberleitungsvertrag soll geschlossen werden. Schöttler sagte weiter, es sei vorgesehen, dass die Krankenhaus-Gesellschaft der Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung im öffentlichen Dienst beitrete. Danach sind betriebsbedingte Kündigungen bis zum Ende der Legislaturperiode nicht möglich. Durch das neue Klinik-Unternehmens werde es zunächst keinen Personalüberhang geben. Dieser werde entstehen, wenn durch die Zusammenlegung bestimmte Aufgabenbereiche, gebündelt und effizienter gestaltet werden könnten.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Grüne, Bernd Köppl, kritisierte, dass sich der Senat mit der Gründung der GmbH aller Risiken entledigen, da eine verschuldete Gesellschaft gegründet werde. Köppl bezifferte die Gesasmtschulden Ende des Jahres auf 200 Millionen Mark. Zudem habe der geplante Einheitsbetrieb unmoderne Strukturen, eine Alternative wäre eine Holding mit den Kliniken als selbstständigen Töchtern.

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