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Berlin: Gesobau muss für Ausfälle nicht haften

Es bleibt dabei: Die städtische Wohnungsbaugesellschaft Gesobau darf 2400 Wohnungen im Märkischen Viertel nicht verkaufen. Der Senat entschied gestern, dieses Verkaufsverbot durch einen Beschluss der Hauptversammlung der Gesobau zu untermauern.

Es bleibt dabei: Die städtische Wohnungsbaugesellschaft Gesobau darf 2400 Wohnungen im Märkischen Viertel nicht verkaufen. Der Senat entschied gestern, dieses Verkaufsverbot durch einen Beschluss der Hauptversammlung der Gesobau zu untermauern. Außerdem wird dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der landeseigenen Aktiengesellschaft schriftlich mitgeteilt, dass sie von möglichen Haftungsansprüchen freigestellt werden.

Einen finanziellen Ausgleich für die entgangenen Einnahmen aus der verhinderten Privatisierung von zwei Wohnblocks am Wilhelmsruher Damm wird es aber nicht geben. Der Senat rechnet dem Vernehmen nach auch nicht damit, dass die Gesobau wegen des Verkaufsverbots zivilrechtlich auf eine Entschädigung klagt. Die Gesobau sei ein gesundes Unternehmen und müsse sich jetzt „alternative Strategien“ überlegen, hieß es.

Die städtische Gesellschaft verwaltet im Märkischen Viertel 16 000 Mietwohnungen, die in den sechziger Jahren gebaut wurden und großenteils sanierungsbedürftig sind. Die Mieten sind, wegen der Preisbindung im sozialen Wohnungsbau, noch relativ niedrig. Trotzdem stehen immer mehr Wohnungen leer. Mit den Einnahmen aus dem Verkauf von zwei Wohnblocks, mit Eigenmitteln und Krediten wollte die Gesobau 112 Millionen Euro für Modernisierungen im Märkischen Viertel mobilisieren.

Anfang des Jahres wurden die Verkaufspläne bekannt und die Mieter unruhig. Im Wahlkampfjahr 2006 übertrug sich diese Unruhe auf die Parteien. Die Union lud zu Mieterveranstaltungen ein, die Sozialdemokraten machten sich für einen Verkaufsstopp stark. Da auch andere städtische Wohnungsunternehmen – WBM und „Stadt und Land“ – größere Bestände veräußern wollten, forderte die SPD-Abgeordnetenhausfraktion den Senat im Februar auf, „bis zur Vorlage eines Gesamtkonzepts zur Entwicklung der Bestände der Wohnungsbaugesellschaften sicherzustellen, dass keine En-bloc-Verkäufe getätigt werden“. Es sei denn, dies sei „zur Liquiditätssicherung“ unabwendbar.

Der Senat übernahm diesen Beschluss, denn auch die PDS machte Druck. Finanzsenator Sarrazin und Stadtentwicklungssenatorin Junge-Reyer leisteten zunächst Widerstand, aber erfolglos. Die Gesobau muss nun bis nach der Abgeordnetenhauswahl im September warten. Erst danach soll das versprochene Gesamtkonzept vorliegen. Oder die Sanierung der Wohnungen wird fremdfinanziert. Die Gesobau ist (mit 650 Millionen Euro Verbindlichkeiten) die mit Abstand am wenigsten verschuldete städtische Gesellschaft. za

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