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Berlin: Geständiger Haschkonsument erhielt sechs Monate Bewährungsstrafe

Gleich drei Berufsrichter, zwei Schöffen und einen auf organisierte Kriminalität spezialisierten Staatsanwalt in Begleitung eines Referendars hatte Justitia am Mittwoch aufgeboten, um einem 30-jährigen Kiffer mit einer Großen Strafkammer den Prozess zu machen. Der arbeitslose Bauhelfer Jean T.

Gleich drei Berufsrichter, zwei Schöffen und einen auf organisierte Kriminalität spezialisierten Staatsanwalt in Begleitung eines Referendars hatte Justitia am Mittwoch aufgeboten, um einem 30-jährigen Kiffer mit einer Großen Strafkammer den Prozess zu machen. Der arbeitslose Bauhelfer Jean T. soll - so die Anklage - in der Zeit von September 1998 bis September 1999 insgesamt 15 Mal Haschisch in Mengen zwischen einem und vier Gramm erworben zu haben.

Der Sohn eines Spandauer Fabrikarbeiters war sichtlich bedrückt wegen des geradezu furchterregenden Aufwandes, den man seinetwegen betrieb. Aber der Vorsitzende der 17. Großen Strafkammer, Richter Baae, gab sich alle Mühe, dem eingeschüchterten Mann die Angst zu nehmen.

Der Richter kannte sich mit Drogen aus

Jean T. erzählte, dass er im Sommer 1998 angefangen habe, gelegentlich Haschisch zu rauchen. Hin und wieder habe er sich auch mal ein Gramm Amphetamine oder gar ein Gramm Kokain gekauft. "Was war es denn für ein Haschisch? Grüner Libanese, Roter Marokkaner...?" demonstrierte Richter Baae eine Sachkenntnis, die man eher hanfkundigen Althippies zutrauen würde. Da der Befragte nur ratlos mit den Schultern zuckte, erklärte ihm der Vorsitzende, dass die 17. Große Strafkammer schließlich eine an Details interessierte Fachkammer für das Betäubungsmittelgesetz sei.

Auch als der Beschuldigte über seine Amphetamin- und Kokainkäufe berichtete, brillierte der Richter mit Anmerkungen über die Qualität der Drogen, die bei T.s - in einem gesonderten Verfahren verfolgten - Dealer gefunden wurden. So habe das sichergestellte Haschisch über 19 Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten und sei damit ein "ausgezeichnetes Hasch" gewesen. Kritische Worte fand der Vorsitzende hinsichtlich der Qualität des Kokains, das mit 32 Prozent Wirkstoffgehalt "nicht so gut" gewesen sei, da man in der Kammer gewöhnlich mit über 50-prozentigem Stoff zu tun habe.

Der als Zeuge geladene Drogenhändler, der 49 Jahre alte Hans-Jürgen Sch., machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Wie Staatsanwalt Thorsten Cloid in einer Verhandlungspause erklärte, habe man das Verfahren gegen Sch. und sieben weitere Angeklagte von dem gegen Jean T. abgetrennt, da zu erkennen sei, dass T. nur ein vergleichsweise kleines Licht sei.

Bei den im Mai und Juni angesetzten Verfahren gegen die Lieferanten von Jean T. werde es für den einen oder anderen Angeklagten voraussichtlich wesentlich härtere Strafen geben. In diesem Sinne plädierte Staatsanwalt Cloid gegen den lediglich wegen eher geringfügiger Gesetzesverstößen vorbestraften Jean T. wegen des Erwerbes von Betäubungsmitteln in 15 Fällen für eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten. Da der Angeklagte geständig gewesen sei und glaubhaft versichert habe, künftig keine Drogen mehr zu nehmen, befürwortete er eine Strafaussetzung zur Bewährung - allerdings für eine lange Bewährungszeit von vier Jahren.

Die Anwältin von Jean T. wies darauf hin, dass die Schuld ihres Mandanten eher geringfügig sei und der Fall vor ein Amtsgericht gehört hätte. Deshalb hielt sie eine geringere Strafe für ausreichend. Die Kammer verurteilte Jean T. wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und legte eine dreijährige Bewährungsfrist fest.

Peter Murakami

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