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Urteil: Geständiger Mai-Randalierer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Am 1. Mai 2010 hatte der 25-Jährige Glasflaschen und Steine auf Polizisten geworfen. Jetzt wurde er zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Nach Flaschen- und Steinwürfen bei den diesjährigen Maikrawallen ist ein 25-jähriger Magdeburger am Dienstag zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den Angeklagten des schweren Landfriedensbruchs, der versuchten gefährlichen Körperverletzung und der Zerstörung von Arbeitsmitteln schuldig. Der Mann hatte bei den Ausschreitungen am 1. Mai in Kreuzberg innerhalb kurzer Zeit zwei Glasflaschen und zwei Pflastersteine auf Polizisten geworfen. Einen weiteren Stein schleuderte er gegen ein vorbeifahrendes Polizeiauto. Die Flaschen trafen die Beamten am Oberkörper und an der Schulter und zerschellten an deren Schutzkleidung. Zu Verletzungen kam es nicht. Offen blieb, ob Einsatzkräfte von den Steinen getroffen wurden.

Der Angeklagte hatte vor Gericht über seinen Anwalt ein umfassendes Geständnis abgelegt und Reue gezeigt. Er habe sich von der „aufgeheizten Stimmung mittreiben lassen“, aber nicht die Absicht gehabt, jemanden zu verletzten. Der Angeklagte will nach eigenen Angaben nicht nach Berlin gekommen sein, um Krawall zu machen. Er sei am Vortag angereist, weil er einen „kleinen Auftrag hatte, beim Bühnenaufbau zu helfen“. Im nächsten Jahr würde sein Mandant lieber den Auftrag stornieren, als zum 1. Mai noch einmal nach Berlin zu kommen, sagte der Anwalt. (ddp)

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