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Berlin: Gesundes neues Jahr – sonst wird’s teuer

Mediziner brauchen Kassen und Tresore für neue Praxisgebühr. Berliner nehmen die zusätzlichen zehn Euro gelassen. Auch Fachärzte können überweisen

Der erste Anrufer gestern in der Arztpraxis von Dr. Gert-Heinz Hirschmann war seine Hausratversicherung. Wenn er wegen der neuen Praxisgebühr keine Schutzmaßnahmen gegen Überfälle treffe, müsse man seine Beiträge erhöhen. Die zu erwartenden hohen Bargeldbestände in der Praxis machten dies erforderlich. „Meine Patienten zahlen jetzt zehn Euro mehr pro Quartal, aber ich zahle mehrere Tausend“, sagt der Internist wütend, „eine neue Kasse, einen Tresor, zusätzliche Formulare und Personalkosten – ein einziges Ärgernis.“

In Berlin nahmen die Patienten die seit 1. Januar fällige 10-Euro-Praxisgebühr weitgehend gelassen. Fast alle hatten Bargeld dabei. In den meisten Arztpraxen blieb es zu Jahresbeginn ohnehin eher ruhig.

Hier noch einmal die wichtigsten Fragen und Antworten zu Zuzahlungen und Praxisgebühren (weitere Informationen im Internet unter www.kvberlin.de):

Wer muss jetzt mehr zahlen?

Grundsätzlich jeder Kassenpatient. Auch Sozialhilfeempfänger, Auszubildende und Studenten. Ausgenommen sind Kinder bis 18 Jahren. Die Zuzahlungen gelten bis zu einer Obergrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens, bei chronisch Kranken und Sozialhilfeempfängern bis zu einem Prozent – darum unbedingt Quittungen sammeln.

Wann muss zusätzlich bezahlt werden?

Bei allen medizinischen Leistungen müssen zehn Prozent zugezahlt werden, mindestens fünf Euro, jedoch höchstens zehn – das gilt für verschreibungspflichtige Medikamente in Apotheken wie für Massagen oder Bandagen. Beim Arzt gilt die Praxisgebühr, bei Krankenhausaufenthalten müssen für jeden Tag zehn Euro zugezahlt werden, maximal jedoch 280 Euro.

Wann ist die Praxisgebühr fällig?

Beim ersten Arztbesuch im neuen Quartal. Mit einer Überweisung zu anderen Ärzten sind diese Besuche dann zuzahlungsfrei. Auch der erste Zahnarztbesuch im Quartal muss bezahlt werden. Überweisungen zum Zahnarzt gibt es nicht. Wer in die Notaufnahme oder Erste-Hilfe-Stelle eines Krankenhauses kommt, muss ebenfalls zehn Euro bezahlen. Allerdings nicht sofort, sondern später – per Rechnung. Auch der ärztliche Bereitschaftsdienst muss die zehn Euro kassieren.

Welcher Arzt kann überweisen?

Grundsätzlich jeder, außer Zahnärzte. Der Hausarzt kann beispielsweise zum Urologen überweisen oder zum Psychologen. Aber auch umgekehrt. Überweisungen sind das ganze Quartal gültig.

Wird die Praxisgebühr fällig, wenn man nur einen Überweisungsschein abholt?

Ja. Der Arzt, der im Quartal als erstes aufgesucht wird, muss die Praxisgebühr kassieren, auch wenn er nur ein Rezept oder eine Überweisung schreibt – in diesem Fall muss er den Patienten nicht vorher untersuchen. Weitere Überweisungen bleiben kostenfrei.

Und wenn man kein Geld dabei hat?

Wer bei einem Arztbesuch nicht bezahlen kann, der muss vom Arzt abgewiesen werden. Ausnahmen sind Notfälle - hier kann der Arzt später eine Rechnung schicken.

Wann wird ohne Gebühr behandelt?

Bei Schutzimpfungen, bei Vorsorgeuntersuchungen für Krebs, bei Untersuchungen für die Früherkennung von Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bei jährlichen Kontrollen des Zahnarztes und bei der Schwangerenbetreuung.

Dürfen Augenärzte für Brillenverordnung eine gesonderte Rechnung stellen?

Nein, sagt Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Notfalls sollten Patienten Ärzte meiden, die Rechnungen stellten.

Juris Lempfert

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