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Berlin: Gesundheitspolitik: Kassen bitten Ärzte zur Kasse: Praxen fürchten teure Patienten

Immer mehr niedergelassene Ärzte in Berlin kommen mit den Arzneimittelbudgets ihrer Praxen nicht zurecht und müssen mit hohen Rückzahlungsforderungen der gesetzlichen Krankenkassen rechnen. In den vergangenen Tagen erhielten 972 Praxen eine solche Hiobsbotschaft für das Jahr 1999, knapp 16 Prozent mehr als bei den Prüfverfahren für 1998.

Immer mehr niedergelassene Ärzte in Berlin kommen mit den Arzneimittelbudgets ihrer Praxen nicht zurecht und müssen mit hohen Rückzahlungsforderungen der gesetzlichen Krankenkassen rechnen. In den vergangenen Tagen erhielten 972 Praxen eine solche Hiobsbotschaft für das Jahr 1999, knapp 16 Prozent mehr als bei den Prüfverfahren für 1998.

Aus Sicht der Kassen haben sie ihren Patienten "unnötig teure Medikamente" verordnet und durch ein solches "unwirtschaftliches Verhalten" ihr jeweiliges Ausgabenlimit um mehr als 25 Prozent überschritten. Deshalb werden sie nun möglicherweise in Regress genommen und müssen Medikamente, die sie ihren Patienten verordneten, nachträglich aus eigener Tasche zahlen.

Den betroffenen Medizinern bleibt noch die Chance, ihre Verordnungsweise mit einem außergewöhnlich hohen Anteil von Allergiepatienten, Krebsleidenden oder anderen Hilfesuchenden zu begründen, die besonders kostspielige Medikamente benötigen. Werden diese Praxisbesonderheiten von den Prüfungsausschüssen unter der Regie von Kassen und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) nicht anerkannt, drohen ihnen teils Regresse in ruinöser Höhe.

Manche Ärzte stolpern zur Zeit von einem Regress-Streit in den anderen. Wie berichtet, teilten die Prüfer erst vor wenigen Monaten 840 Praxen mit, dass sie ihre Budgets im Jahr 1998 um mehr als ein Viertel überschritten hätten. Rund 260 von ihnen wehrten sich ohne Erfolg und müssen nun als Ersatz für ihre umstrittenen Verordnungen pro Praxis Summen zwischen 10 000 und 300 000 zurückzahlen - es sei denn, sie können sich vor der zweiten Instanz des gesetzlich geregelten Prüfverfahrens durchsetzen, den Beschwerdeausschüssen.

Besonders hart hat es die Nervenärzte getroffen. Jeder zweite dieser Facharztgruppe überzog sein Budget 1998 und 1999 um weit mehr als 25 Prozent. Nach Darstellung der KV und des Vereins Berliner Nervenärzte allerdings nicht aus Verordnungswut, sondern wegen der hohen Therapiekosten bei Schizophrenie, Depressionen, Epilepsien, Alzheimer, Parkinson, Multiple Sklerose (MS) und anderen psychiatrischen oder neurologischen Krankheiten. Gegen sie gebe es neue hochwirksame Präparate, die besser verträglich, aber auch kostspielig seien.

Arzneien für 12 bis 20 Mark benötigen Schizophrenie-Patienten am Tag, doch ein Berliner Nervenarzt darf jedem seiner Kassenpatienten nur Medikamente für 70 Mark pro Quartal verordnen - mit einer Ausnahme. Rentner haben Anspruch auf 140 Mark. Beratungsapotheker Martin Lack von der KV: "Viele Nervenärzte haben regelrecht Angst vor solchen teuren Patienten. Sie sind ein potenzielles Regress-Risiko". Um ihre Kosten auszugleichen, dürften viele andere Patienten keinerlei Arzneien bekommen.

In eine ähnliche Zwickmühle geraten zunehmend Internisten, Hautärzte, HNO- oder Kinderärzte im Kampf gegen Tumore oder neue Volkskrankheiten wie Allergien. So kosten die Arzneien gegen allergische Erkrankungen pro Quartal und Patient im Durchschnitt 130 Mark, bei Heuschnupfen kommen Nasensprays für weitere 30 Mark hinzu - Beträge, die viele Arzneibudgets sprengen.

Deren Grundlage sind die Pro-Kopf-Pauschalen oder Richtgrößen, die für jede Facharztgruppe nach einer bundesweiten Regelung anhand ihrer bisherigen Durchschnittswerte in Berlin errechnet werden. Je nach Patientenzahl ergibt sich daraus das Praxisbudget. Preiserhöhungen und zusätzliche Kosten durch innovative Medikamente werden dabei aber kaum berücksichtigt. Das hängt auch mit der Skepsis der Kassen gegenüber innovativen Präparaten zusammen, die aus ihrer Sicht oft mehr versprechen, als sie halten. Außerdem propagieren Kassensprecher den verstärkten Einsatz von Nachahmer-Medikamenten (Generika). Sie sind weitgehend gleichwertig wie das Originalpräparat, kosten aber weniger. Ärzte halten dagegen, dieser Spareffekt reiche alleine nicht aus, um den Kostendruck durch neue aufwendige Therapieformen abzufangen.

Gestritten wird um diese Fragen in den Prüfungsausschüssen. Sie sind jeweils zur Hälfte mit Vertretern der Kassen und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) besetzt. Zur Zeit haben allerdings die Kassen den Vorsitz und damit eine Stimme mehr, weil das Votum des Ausschusschefs doppelt zählt. Folglich können sie Entscheidung in ihrem Sinne herbeiführen.

Wie heftig beide Seiten um Einfluss ringen, macht der jüngste Streit auf einem Nebenschauplatz deutlich. Dabei geht es um eine Frist von zwei Wochen. Innerhalb dieser Zeit sollen die angeschriebenen Ärzte den Prüfungsausschüssen erklären, weshalb sie ihre Budgets im Jahre 1999 um mehr als ein Viertel überschritten haben. Halten sie diesen Termin nicht ein, bleiben ihre Argumente unberücksichtigt. Doch 14 Tage sind offensichtlich zu knapp, um eine solche Arbeit neben dem Praxisbetrieb zu leisten. Wer seine besondere Patientenstruktur nachweisen will, muss tausende von Verordnungen sichten und bewerten. Deshalb empfinden viele Ärzte diese Frist als Dreistigkeit, zumal sie in den Vorjahren drei Wochen Zeit hatten und etliche Kassen ihre Hausaufgaben bisher vernachlässigten: Es fehlen noch immer Verordnungsunterlagen für 1999, die sie schon längst hätten liefern müssen. Sie sollen den Prüfern und beschuldigten Ärzten zur Einsicht vorliegen.

Laut KV üben die Kassen den hohen Zeitdruck aus, weil sie alle Verfahren abhaken wollen, weil sie den Vorsitz in den Prüfungsausschüssen nur noch bis Ende September haben. Danach ist die Kassenärztliche Vereinigung das Zünglein an der Waage.

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