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Berlin: Gewalt gegen Polizisten: "Ich hau euch in die Schnauze"

Die Gerichte stellen Verfahren nach Feststellung der Polizei nur dann ein, wenn Beleidigungen "nicht schwerwiegend" sind, wenn der Beleidigte eine Entschuldigung akzeptiert, oder wenn der betreffende Polizist nicht oder nur leicht verletzt wurde. Alkohol wird nicht unbedingt strafmildernd berücksichtigt.

Die Gerichte stellen Verfahren nach Feststellung der Polizei nur dann ein, wenn Beleidigungen "nicht schwerwiegend" sind, wenn der Beleidigte eine Entschuldigung akzeptiert, oder wenn der betreffende Polizist nicht oder nur leicht verletzt wurde. Alkohol wird nicht unbedingt strafmildernd berücksichtigt. So wurde ein 38-jähriger Mann zu 1250 Mark Geldstrafe verurteilt, der ursprünglich wegen Hausfriedensbruchs festgenommen werden sollte. Er hatte die Beamten als "Ihr Pisser, ihr Arschlöcher" beschimpft und gedroht, "Ich hau euch in die Schnauze". Alkoholgehalt: 3,0 Promille. 900 Mark, 30 Tagessätze, ein Monatseinkommen, kosteten der Hitlergruß und der Ruf "Sieg Heil!" in Richtung von Polizeibeamten einen 26-jährigen Mann, zu dem Beamte wegen ruhestörenden Lärms gekommen waren. Er musste anschließend zur Blutprobe: 1,22 Promille.

Sehr teuer wurde eine Beleidigung für einen jungen Mann. Der Anlass war alltäglich: Verkehrsordnungswidrigkeit. Seine vulgäre Reaktion gegenüber der Polizistin: "Ich ficke in deinen Arsch, du Schlampe." Die Reaktion der Justiz: 120 Tagessätze zu 30 Mark.

Mit 1000 Mark Geldbuße kam da ein 31-jähriger Mann wegen Widerstandes relativ billig davon. Die Polizei hatte bei sechs ihrer Beamten Folgendes registriert: Quetschungen, Schädelprellungen, Kratzer, einen schweren Bluterguss und einen Biss.

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