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Berlin: Graciano Rocchigiani: "Rocky" muss für ein Jahr ins Gefängnis

Graciano Rocchigiani und die Justiz - das ist mittlerweile ein langes Kapitel. Nun kam es zu einem Schlussgong.

Graciano Rocchigiani und die Justiz - das ist mittlerweile ein langes Kapitel. Nun kam es zu einem Schlussgong. Der frühere Profi-Boxweltmeister muss für ein Jahr lang ins Gefängnis. So entschied es das Berliner Landgericht. Die dortigen Richter hätten bereits am 9. Juli Beschlüsse eines Amtsrichters bestätigt, der die Bewährung für zwei Verurteilungen von insgesamt zwölf Monaten Haft im April widerrufen hatte, teilte ein Justizsprecher gestern mit. Weil Rocchigiani gegen Bewährungsauflagen verstieß, habe das Landgericht eine mildere Maßnahme wie etwa die Verlängerung der Bewährungszeit nicht mehr für ausreichend gehalten. Gegen die jetzige Entscheidung sei kein Rechtsmittel möglich. Wenn er die Ladung zum Strafantritt bekommt, muss sich der Mann, den alle Welt nur "Rocky" nennt, im Gefängnis melden.

Rocchigiani gilt gewissermaßen als der "bad boy" in der deutschen Berufsbox-Szene. Auch im privaten Leben zeigte er sich zuweilen als Rauhbein. Im Februar 1999 hatte ein Berliner Richter bereits sehr deutliche Worte gefunden. "Das dürfte die letzte Bewährung sein, die ihnen zuteil wird", hatte er den 37-jährigen Profi-Boxer gewarnt und wegen Fahrens ohne Führerschein eine viermonatige Bewährungsstrafe verhängt. Bereits 1997 war "Rocky" wegen Beleidigung eines Polizisten und Widerstands zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte den Beamten als "Advokatenscheißer" beschimpft. Eine Trunkenheitsfahrt am Timmendorfer Strand im August vergangenen Jahres brachte aus Sicht der Berliner Richter das Fass zum Überlaufen. Angetrunken war "Rocky" mit seinem Auto im Straßengraben gelandet. Das Amtsgericht Eutin verurteilte ihn zu 25 000 Mark Geldstrafe.

Nachdem Amtsrichter Hartmut Hethey im April die beiden Strafaussetzungen zur Bewährung widerrufen hatte, legte Rocchigiani Beschwerde ein. Diese aber verwarf das Landgericht als unbegründet. Obwohl er unter zweifacher Bewährung stand, habe der Boxer eine erneute Tat begangen, argumentierten sie und holten zum juristischen Tiefschlag aus. "Rocky" kann darauf hoffen, in den offenen Vollzug zu kommen. Doch die Haft könnte für den Mann, der seit etwa 18 Jahren als Profi aktiv ist, das endgültige Ende seiner Boxer-Karriere bedeuten.

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