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Great-Berlin-Wheel am Zoo: Unters Riesenrad gekommen

Berlin prüft den Rückkauf der Fläche für das Great-Berlin-Wheel am Zoo, falls das Riesenrad-Projekt endgültig für gescheitert erklärt werden sollte. Die Baufrist läuft Ende Oktober aus.

Offiziell ist das Vorhaben zwar noch nicht beerdigt. Aber der Senat bereitet sich schon darauf vor, was passiert, wenn das einstmals mit großen Ankündigungen gestartete Riesenrad-Projekt am Zoo endgültig für gescheitert erklärt werden sollte.

Für diesen Fall erwägt das Land, das Grundstück am Zoologischen Garten zurückzukaufen, wie aus einer Antwort von Christian Sundermann, Staatssekretär in der Senatsfinanzverwaltung, auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Claudia Hämmerling hervorgeht, die am Wochenende veröffentlicht wurde. Wenn „der Käufer seiner Bau- und Nutzungsverpflichtung nicht fristgerecht nachkommt, kann das Land Berlin vom Vertrag zurücktreten“, teilt Sundermann mit. Die Frist für das Bauvorhaben endet am 30. Oktober. Wenn bis dahin der Bau nicht beendet ist, muss das Land zunächst noch eine Nachfrist von neun Monaten gewähren, dann kann es innerhalb von zwei Monaten vom Kaufvertrag zurücktreten.

Das Wirtschaftshof-Gelände des Zoologischen Gartens war 2006 von der Great Berlin Wheel GmbH für 25 Millionen Euro gekauft worden, um darauf das größte Aussichtsrad Europas mit 175 Metern Höhe zu errichten. Berlin und vor allem der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf träumten eine Zeit lang von einem neuen Touristenmagneten, der der City West zusätzliche Impulse geben würde, rund zwei Millionen Besucher jährlich wurden erwartet. Wegen Finanzierungsproblemen verzögerte sich der Bau, seit 2009 wird das Projekt öffentlich zunehmend in Frage gestellt, die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen gegen drei Manager wegen Untreue auf.

Ob das Land nach einem zu erwartenden offiziellen Scheitern des Projekts das Areal tatsächlich zurückkauft, will die Finanzverwaltung allerdings noch in Ruhe prüfen, wie Sundermann sagt. Denn noch sei nicht ausgemacht, ob es für Berlin wirtschaftlich günstiger ist, sein Rücktrittsrecht in Anspruch zu nehmen oder die Frist für den Investor noch einmal zu verlängern. Verzichtet Berlin auf sein Rücktrittsrecht, „obliegt die Grundstücksentwicklung innerhalb der vertraglich gesetzten Grenzen unter Berücksichtigung des Bauplanungs- und Bauordnungsrecht weiterhin dem Käufer“, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung. Great-Berlin-Wheel-Chef Michael Waiser wollte sich am Sonntag nicht zur aktuellen Lage des Projekts äußern.

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