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Berlin: Griebnitzsee: Anrainer erhöhen ihr Kaufgebot Villenbesitzer fordern enteignete Flächen zurück

Am Mittwoch soll der Bundestag entscheiden

Potsdam - Im Griebnitzsee-Konflikt geraten Bundestag und Bundesfinanzministerium in Bedrängnis: 28 Seeanrainer haben ihr gemeinsames Gebot für die Ufergrundstücke des Bundes indirekt um 1,1 Millionen Euro erhöht. Das teilen die Anrainer in Schreiben an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) und die 41 Haushaltsausschuss-Mitglieder mit, die dieser Zeitung vorliegen.

Damit kann der Entschluss des Bundesfinanzministeriums (BMF) angreifbar werden, die Grundstücke an Potsdam zu verkaufen, weil die Stadt das wirtschaftlichste Angebot abgegeben habe. Die endgültige Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestags zum Verkauf ist für Mittwoch angekündigt.

Die 28 Seeanrainer verzichten laut einem Schreiben ihres Juristen, dem Verwaltungsrechtler Reiner Geulen, auf eines der insgesamt 23 Grundstückslose, ohne ihr Gesamtgebot von 3,6 Millionen Euro zu reduzieren. Das Grundstück habe einen Wert von 1,1 Millionen Euro. Die Anrainer stellten nunmehr lediglich Ansprüche auf die Uferflächen, die in der NS-Zeit nach 1933, zum Mauerbau 1961 oder 1945 durch sowjetische Besatzer enteignet worden seien und zuvor zu den Villengrundstücken gehört hätten, so Geulen. Für den Fall eines Verkaufs an Potsdam kündigen die Seeanrainer Klagen und Schadenersatzansprüche an. Die knapp 32 000 Quadratmeter umfassenden 51 Grundstücke des Bundes, die verkauft werden sollen, gelten als Schlüssel für einen öffentlichen Uferweg auf dem ehemaligen Patrouillenweg der DDR-Grenzer.

Ob dieses Verfahren juristisch zulässig ist, bleibt zunächst unklar. Ohne Wirkung wird es aller Wahrscheinlichkeit nicht bleiben: Die Seeanrainer erheben in ihrem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten auch den Vorwurf, der Bericht des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum Fall Griebnitzsee beruhe „auf falschen Tatsachen“. Sie betonen zudem, es gehe ihnen nicht um einen Grundstückspoker. Nach dem Verzicht auf das Los 14 wollten sie lediglich Flächen kaufen, die zuvor zu den Villengrundstücken gehört hätten. Daher hätten die Anrainer – ausschließlich „Eigentümer von Grundstücken und Wohnhäusern am Griebnitzsee“ – einen „grundrechtlichen Anspruch“ darauf, dass die „bundeseigenen Flurstücke (…) wieder mit ihren Seeufergrundstücken vereint werden“, schreibt ihr Anwalt Geulen. Er gewann die Bombodrom-Prozesse gegen die Bundeswehr und vertritt in Potsdam unter anderem auch Anrainer der Schwanenallee im Fall Kongsnaes.

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