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© Annika Müller

Griebnitzsee: Uferweg: Anrainer kündigen Klage an

Der Griebnitzsee bleibt trotz neuer Pläne umkämpft. Der Bebauungsplan sei erneut rechtswidrig, so der Anwalt der Eigentümer.

Babelsberg - Ein Ende des Konflikts am Griebnitzsee ist trotz der neuen Pläne der Stadt Potsdam für einen Mini-Uferweg nicht in Sicht. Mehrere Anrainer haben angekündigt, auch gegen den zweiten Bebauungsplan gerichtlich vorgehen zu wollen. „Wir sind so enttäuscht wie empört. Die Stadt hat nichts gelernt“, sagte Christoph Partsch, Rechtsanwalt zahlreicher Grundstückseigentümer, auf Anfrage. Dass die See-Anrainer erneut Klage einreichen, sei deshalb „nahezu sicher“.

Partsch kritisierte, der am Mittwoch vorgestellte neue Bebauungsplanentwurf sei „unreif und nicht abgewogen“. Die Stadt habe geplant, ohne die Hinweise des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) zu beachten. Das OVG hatte im Mai 2009 nach Klage mehrerer Anrainer den ersten Bebauungsplan kassiert und den Umgang der Stadt mit Privateigentum gerügt. Noch am Tag der Gerichtsverhandlung hatten die Stadtverordneten die Aufstellung eines neuen Plans für einen Uferweg beschlossen. Dieser liegt seit Donnerstag öffentlich aus. Der Plan werde erneut als „rechtswidrig“ eingestuft werden, sagte Rechtsanwalt Partsch. Allein ihn zu erarbeiten, sei eine „Verschwendung von Steuergeld“. Die Stadt habe nach eigenen Angaben bereits mehr als 600 000 Euro im Griebnitzsee-Streit ausgegeben. „Nach meinen Berechnungen müsste es noch mehr sein“, sagt Partsch.

Der neue Plan der Stadt sieht, wie berichtet, einen „Uferwanderweg“ statt eines Uferparks vor. Er soll auf 2,8 Kilometern Länge über 6300 Quadratmeter Privatland verlaufen. Zuvor wollte die Stadt 16 500 Quadratmeter private Flächen in Anspruch nehmen. Um den Uferweg durchzusetzen, schließt die Stadt Enteignungen als letztes Mittel nicht aus. Ziel seien Kompromisse, so Bürgermeister Burkhard Exner (SPD).

Ein juristischer Ansatzpunkt für die Gegner des Uferwegs könnte ein Verfahren Potsdams aus dem Jahr 2006 sein. Damals hatte sich die Stadt mit vier Anrainern über ein Wegerecht für die Öffentlichkeit geeinigt. Im Gegenzug konnten die Anrainer den Uferweg näher ans Wasser legen. Das OVG hat diese Praxis bereits kritisiert. Die Stadt habe mit den Zugeständnissen „Abstriche bei der gemeindlichen Planung“ zugelassen und sei eine „unzulässige Selbstbindung“ eingegangen: Es seien ohne Stadtverordnetenbeschluss Festlegungen für den Verlauf des Uferwegs und die Gestaltung des Geländes getroffen worden. Für die Anrainer-Anwälte Reiner Geulen und Remo Klinger ist seit längerem klar: Die Vorfestlegungen machen auch den neuen Bebauungsplan angreifbar.

Unterdessen hat der Bund für Umwelt und Naturschutz (Bund) die Potsdamer aufgerufen, ihre „Beteiligungsrechte bei der Aufstellung des neuen Bebauungsplans“ wahrzunehmen. Bis zum 5. Februar können Bürger Eingaben zum neuen Uferwegentwurf machen.

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