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Berlin: Grillfans: nicht stören

Sommerzeit – Grillzeit. Wenn die Temperaturen klettern, steigen wieder die Rauchschwaden auf.

Sommerzeit – Grillzeit. Wenn die Temperaturen klettern, steigen wieder die Rauchschwaden auf. Wir lebten nicht in Deutschland, wäre nicht auch das Grillen per Bundesimmissionsschutzgesetz – Paragraph drei, Absatz fünf, Nummer zwei – geregelt. Demnach ist der Besitzer dieser „ortsveränderlichen Anlage“ verpflichtet, die „Nachbarn beeinträchtigenden schädlichen Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken“. Soll heißen: Nicht gerade nachts anheizen. Nur reguläre Anzünder benutzen. Darauf achten, dass der Rauch nicht ins Schlafzimmer des Nachbarn zieht. Holzkohle sofort löschen, wenn Wurst und Steak aufgegessen sind. Wer nicht im Hof, sondern lieber im Park picknickt, darf nur ausgewiesene Areale nutzen. Je nach Hausordnung und Gegebenheiten darf auch auf Balkon und Terrasse gebrutzelt werden – einem Urteil zufolge einmal im Monat. kög

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