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Berlin: Große Koalition gegen Korruption

Parlament fordert, die Kontrolle bei öffentlichen Aufträgen zu verbessern

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

In Berlin soll ein landesweites Korruptionsregister aufgebaut werden. Personen und Firmen, die wirtschaftskriminell gehandelt haben, werden dann für längere Zeit keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten. Das Abgeordnetenhaus wird den Senat heute auffordern, dafür einen Gesetzentwurf bis zum Jahresende vorzulegen. CDU und Grüne unterstützen die Initiative der Regierungsfraktionen SPD und PDS. Die FDP will sich im Parlament der Stimme enthalten. Die Liberalen kritisieren, dass nicht erkennbar sei, wie die betroffenen Unternehmen „wieder aus dem Register herauskommen“.

Vorbild ist ein Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Der Kampf gegen die Korruption, die das Vertrauen der Bürger in Politik und Verwaltung erschüttert, müsse auf zwei Säulen stehen, heißt es dort: „Herstellung von mehr Transparenz und Abschreckung durch ein Vergaberegister“. Eine „Informationsstelle“ des Landes soll darüber entscheiden, welche „unzuverlässigen“ Unternehmen oder auch einzelne Wirtschaftsleute auf den Index kommen. Die neue Landesbehörde soll auch befugt sein, die Staatsanwaltschaft und die Polizei einzuschalten.

Im Düsseldorfer Gesetzentwurf werden die Verfehlungen aufgelistet, die zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen: Geldwäsche, Betrug, Untreue und Veruntreuung, Bestechung und Bestechlichkeit. Aber auch Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (zum Beispiel Preisabsprachen) und natürlich Schwarzarbeit. Spätestens nach fünf Jahren muss der Eintrag im Korruptionsregister gelöscht werden. Außerdem wird der öffentlichen Verwaltung auferlegt, alle Aufträge und Vermögensverkäufe im Wert von über 200 000 Euro dem Rechnungshof anzuzeigen. Und alle politischen Beamten werden verpflichtet, ihre Nebentätigkeiten, Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Organen öffentlicher und privater Unternehmer bekannt zu machen.

Das Abgeordnetenhaus wird heute aber nicht nur das Korruptionsregister anschieben, sondern auch einen Parlamentsausschuss zur Kontrolle der Landesunternehmen einrichten. Darauf haben sich alle fünf Fraktionen geeinigt. Außerdem wird der Senat verpflichtet, demnächst die Gehälter der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer öffentlicher Unternehmen regelmäßig offen zu legen, soweit das Land Berlin zu mindestens 25 Prozent an diesen Unternehmen beteiligt ist.

Ehemalige Politiker und Angehörige des öffentlichen Dienstes dürfen nur noch dann in Schlüsselpositionen von Landesunternehmen wechseln, wenn das Land „keine Gefährdung seiner Interessen zu befürchten“ hat. Eine windelweiche Formulierung, kritisieren die Grünen. Sie fordern eine Karenzzeit von fünf Jahren. Die Grünen erinnern an Ex-Staatssekretär Bielka (SPD), der im Aufsichtsrat der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Degewo saß und dann in den Vorstand wechselte.

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