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Berlin: Großer Streit um kleine Fälle

Polizei und Staatsanwaltschaft wollen Bagatellfälle loswerden. Doch nur die Grünen unterstützen die Ermittler

Die Forderung von Polizei und Staatsanwaltschaft, nicht länger mit Bagatellfällen behelligt zu werden, ist gestern auf ein geteiltes Echo gestoßen. Klare Zustimmung kam von den Grünen. Hingegen lehnten CDU, SPD und FDP die Forderung mit Verweis auf Abgrenzungsschwierigkeiten ab. Am Donnerstag hatten, wie berichtet, die Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte, Vera Junker, und Polizeivizepräsident Gerd Neubeck eine Änderung der Strafprozessordnung verlangt, um nicht jede Strafanzeige verfolgen zu müssen. Junker hatte sogar eine Abkehr vom Strafverfolgungszwang (dem so genannten Legalitätsprinzip) angeregt. Nur so könnten angesichts des Personalabbaus Polizei und Justiz noch funktionieren.

Unterstützung kam von den Bündnisgrünen. „Das ist eine richtige Forderung“, sagte der Rechtspolitiker Volker Ratzmann. Da mittlerweile 70 bis 80 Prozent der Strafverfahren eingestellt werden, „müssen wir ehrlicherweise auch sagen, dass wir uns den ungeheuren Aufwand vorher sparen können“, sagte Ratzmann.

„Da halten wir gar nichts davon“, sagte dagegen Michael Braun, Rechtsexperte der CDU. „Wo sollen wir Grenzen ziehen“, fragte Braun. Er forderte, Polizei und Justiz mit mehr Personal auszustatten. Nur dies helfe gegen die Überlastung der Ermittler. Strikt gegen die Abkehr vom Legalitätsprinzip ist auch der FDP-Fraktionsvorsitzende Martin Lindner: „Die Regeln, die der Staat aufstellt, müssen konsequent durchgesetzt werden.“ Anderenfalls würde sich „das Gemeinwesen zersetzen“.

Auch SPD-Rechtsexperte Fritz Felgentreu lehnt den Vorschlag ab: „Ganz wegsehen ist schwierig.“ Der SPD-Politiker schlug vor, erstmals erwischte Kleinkriminelle wie Ladendiebe oder Graffitischmierer durch eine „Strafvereinbarung“ an Ort und Stelle zu strafen. Ein Polizist könnte dem Täter, so Felgentreu, die Wahl lassen: entweder Entschuldigung und Wiedergutmachung an Ort und Stelle oder die Tat wird ein Fall für den Staatsanwalt. Derzeit ist Polizisten das aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Klaus Lederer von der PDS nannte die Strafverfolgungspflicht einen „hohen Wert“, schlug aber vor, mit Ersttätern „fantasievoller“ umzugehen, um die Verfahrensflut einzudämmen. Zudem könnten Bagatellen wie Schwarzfahren oder Ladendiebstahl „entkriminalisiert“ werden.

Polizeivizepräsident Neubeck präzisierte gestern seinen Vorschlag: Die Strafprozessordnung müsste so geändert werden, dass es der Staatsanwaltschaft erlaubt ist, bei rein zivilrechtlichen Streitigkeiten oder fehlendem öffentlichen Interesse die Strafverfolgung einzustellen. Derzeit würden Polizei und Staatsanwaltschaft nach Angaben Neubecks „missbraucht zur Beschaffung von Beweismitteln“. Wenn zum Beispiel ein Arzt von einem Patienten sein Honorar nicht eintreiben könne, weil der verzogen sei, stellt er einfach eine Betrugsanzeige. Dann müsse die Polizei die Adresse ermitteln und der Arzt bekommt sein Honorar. Neubeck: „Wo ist da das öffentliche Interesse?“

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