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Großflughafen Schönefeld: Krach um BBI-Flugrouten: Gemeinden drohen mit Klage

Die Bürgermeister der von den neuen Flugrouten betroffenen Kommunen fühlen sich nicht informiert. Juristen sehen den Planfeststellungsbeschluss für den Großflughafen jedoch nicht gefährdet.

Von Sandra Dassler

Die von einer möglichen Veränderung der Abflugrouten am BBI betroffenen Gemeinden wollen notfalls auch gegen das Planfeststellungsverfahren für BBI klagen, wenn ihre Interessen nicht gebührend berücksichtigt werden. „Es kann doch nicht sein, dass die internationalen Vorschriften für die Flugrouten bereits vor dem Planfeststellungsverfahren geändert wurden und niemand hat’s gemerkt“, sagte der Bürgermeister von Kleinmachnow, Michael Grubert (SPD), am Montag dem Tagesspiegel.

„Wir haben bisher nicht einmal eine Einladung für die Lärmschutzkommission erhalten“, sagte Grubert. Das trifft auch für die Stadt Teltow zu, die neben Steglitz-Zehlendorf, Kleinmachnow und Stahnsdorf von den vorgeschlagenen neuen Flugrouten am meisten betroffen wäre. Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) will sich erst einmal sachkundig machen: „Wir erwarten, dass man uns in die Sitzung der Lärmschutzkommission am 27. September einlädt und dort die Karten auf den Tisch legt.“

In der Berliner Senatskanzlei heißt es, der Planfeststellungsbeschluss für den Großflughafen könne schon deshalb nicht angefochten werden, weil die Festlegung der An- und Abflugrouten überhaupt kein Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens gewesen sei. Auch die Begründung im Leipziger Beschluss, wonach BBI viel mehr Menschen vom Fluglärm entlaste als beim Weiterbetrieb von Tegel, stimme trotz der geänderten Flugrouten noch. Es seien künftig nicht mehr Menschen betroffen, sondern nur andere, hieß es.

Kleinmachnows Bürgermeister Grubert ärgert diese Argumentation besonders. „Ich zweifle an der Glaubwürdigkeit der Aussagen“, sagt er: „Ich denke, die haben das mit den anderen Flugrouten seit fünf Jahren gewusst und kommen jetzt erst damit raus. In der Hoffnung, dass bereits schon so viel gebaut und fertiggestellt ist, dass damit vollendete Tatsachen geschaffen wurden.“ In der Senatskanzlei Berlin weist man solche Vorwürfe ebenso zurück wie in Potsdam. Man sei selbst nicht glücklich über die entstandene Situation, heißt es dort immer wieder. Vor allem dürfe die Diskussion bis zur Festlegung der endgültigen An- und Abflugrouten kein ganzes Jahr oder länger dauern.

Dies sei schon deshalb kontraproduktiv, weil durch die geänderten Routen ganz andere Gebiete betroffen sind, deren Einwohner sich bislang keine Gedanken um Schallschutzmaßnahmen gemacht haben, sagt Thomas Mottner. Er ist Jurist in einer Rechtsanwaltskanzlei in Mahlow und empfiehlt allen möglicherweise Betroffenen, sich genau zu informieren. „Im Zweifel können sie jederzeit rein vorsorglich ein formloses Schreiben an die Flughafen GmbH schicken und ein Antragsformular zum Abschluss einer Kostenerstattungsvereinbarung für Schallschutzmaßnahmen beantragen“, sagt er.

Das Gerichtsurteil: In Berlin soll es ruhiger werden

Im Klageverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht um den Ausbau Schönefelds begründeten die Richter das Zurückweisen der Klage auch mit der Lärmentlastung in Berlin. Durch die Aufgabe des Flugbetriebs in Tempelhof und Tegel werden nach Angaben der Flughafengesellschaft über 200 000 Anwohner vom Krach startender und landender Flugzeuge entlastet. Das jetzt vorgesehene Überfliegen der Stadt führe dagegen zu keiner wesentlichen Lärmzunahme, weil die Flugzeuge in großer Höhe kaum noch zu hören seien. Auch heute führten bereits Routen über die Stadt.

Über Wannsee werden die Maschinen aber deutlicher zu hören sein, weil sie dort nach dem Start noch nicht so hoch sind. Für Lärmschutzmaßnahmen reiche die Lautstärke aber auch dort nicht aus, ist der Fluglärmexperte Dieter Faulenbach da Costa überzeugt.

Das Gericht hatte auch mit der Sicherheit argumentiert, weil es ohne Tempelhof und Tegel keine Unfallgefahr mehr gebe. Im Überfliegen der Stadt sehen Experten kein Sicherheitsproblem.

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