Grünanlagen : Die Furcht vor der Parkgebühr

12.10.2009 00:00 UhrVon Rainer W. During
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Von der Brache zum Park. Auch hier am Gleisdreieck soll eine gepflegte Grünanlage entstehen. Oliver Schworck (SPD), Stadtrat in Tempelhof-Schöneberg, hält es aber für...

In Schöneberg müssen die Anlieger die Kosten einer neuen Parkanlage tragen. Bei großen Grünanlagen von überregionaler Bedeutung, wie etwa dem Tempelhofer Flughafen-Areal, müssen Anwohner jedoch nicht zahlen.

In Schöneberg müssen die Anlieger die Kosten einer neuen Parkanlage in Millionenhöhe tragen. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes fürchten viele Berliner, ebenfalls zur Kasse gebeten zu werden. Darunter auch Anwohner des ehemaligen Flughafens Tempelhof, auf die angesichts der gigantischen Fläche immense Forderungen zukämen. Bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gibt man allerdings Entwarnung. Die Regelung im Erschließungsbeitragsgesetz ist alt, kommt aber kaum zur Anwendung. Nicht nur die Kosten für neu gebaute Straßen können auf die Anlieger umgelegt werden. Gleiches gilt für neu angelegte Grünflächen, die der Erschließung von Baugebieten dienen.

Heute werden solche Parks bei Neubauprojekten meist als Ausgleichsmaßnahmen durch Dritte finanziert, sagt Stadtrat Oliver Schworck (SPD). In Tempelhof-Schöneberg mussten zuletzt in den 90er Jahren zwei Grünanlagen von den Anliegern bezahlt werden.

Theoretisch käme dies auch bei der Neugestaltung des Areals des Flughafens Tempelhof in Betracht, sagt Manuela Damianakis, Sprecherin der Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD). Wegen der für die Anwohner bei solchen Geländegrößen unzumutbaren Kosten wird aber bei Grünanlagen von überregionaler Bedeutung auf eine Umlage verzichtet. Die Verwaltung verweist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 1988 (8 C 71.87).

Die Anlieger kleiner Parks werden dagegen zur Kasse gebeten. Wie berichtet, hat das Verwaltungsgericht in zwei Eilverfahren die Umlage von 1,7 Millionen Euro für die 2004 errichtete Parkanlage am Winterfeldtplatz für zulässig erklärt. Betroffen sind die Besitzer von Grundstücken, die sich in einem Umkreis von 200 Metern befinden. Die Verwaltungsrichter gingen über die Auffassung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg hinaus. Aus ihrer Sicht hätten auch Grundstücke, die von der 200-Meter-Linie nur gestreift werden, mitberücksichtigt werden müssen. Deshalb reduzierten sie den Forderungsbetrag um drei Prozent.

Offen ist noch, ob die Kosten von den Grundstückseigentümern an die Mieter weitergegeben werden können. Grundsätzlich sei das nur im sozialen Wohnungsbau möglich, sagt der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Hartmann Vetter. Beim größten Betroffenen, der Pallasseum Wohnbauten KG, die den „Sozialpalast“ an der Pallasstraße mit über 500 Wohnungen besitzt und knapp 150 000 Euro zahlen soll, war bisher keine Stellungnahme erhältlich.

Die Gesetzesregelung ist eindeutig, hat aber nie eine große Rolle gespielt, da „Berlin im Prinzip eine erschlossene Stadt ist“, sagt Dieter Blümmel, Sprecher von Haus & Grund, dem Bund der Berliner Haus- und Grundstücksbesitzervereine. „Einen solchen Fall hatten wir noch nicht“, sagt Charlottenburg-Wilmersdorfs Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU), gleichermaßen äußert sich sein Kollege Uwe Stäglin (SPD) aus Steglitz-Zehlendorf. „Für uns ist das überhaupt kein Thema“, sagt Stadtrat Martin Lambert (CDU) in Reinickendorf. Auch in Tempelhof-Schöneberg sind keine weiteren Umlagen geplant, betont Schworck. Für den Gleisdreieckpark wird die Rechtslage geprüft, auch hier erscheint ihm eine Erschließungsbeitragspflicht eher unwahrscheinlich.

In Spandau spricht Baudezernent Carsten-Michael Ryding (CDU) von einer „Frage der Definition des Erschließungsbegriffes“. „Es kommt auf den Willen des Bezirks an“, sagt auch Neuköllns Bürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD). Vor längerer Zeit habe man dort zwei neue Parks als übergeordnete Grünanlagen konzipiert und auf diesem Weg eine Umlage vermieden. Rainer W. During

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