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© dapd

Grundsatzentscheidung erwartet: BGH urteilt über Foto-Gebühr bei Schlössern

Sind Fotos von Kulturgütern künftig gebührenpflichtig? Am 17. Dezember wird der BGH sein Urteil zur „Knips-Gebühr“ bei Schlössern in Berlin und Brandenburg sprechen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) soll Klarheit schaffen in der Frage, ob eine öffentliche Stiftung ihre Grundstücke uneingeschränkt jedem öffnen muss, oder ob sie für eine gewerbliche Nutzung eine Genehmigung verlangen darf.

Geklagt hatte die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Sie will eine Gebühr für kommerziell genutzte Fotos ihrer Parks und Gebäude, war mit ihrer Gebührenforderung aber vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) unterlegen. Es gebe kein Vorrecht des Eigentümers, das Bild seines Eigentums zu verwerten, hatte das OLG entschieden. Es hatte damit drei Klagen der Stiftung gegen eine Internet-Plattform und und zwei Bildagenturen zurückgewiesen, denen das Landgericht Potsdam im November 2008 stattgeben hatte.

Aus Sicht der Stiftung, die 150 historische Bauten und rund 800 Hektar Gartenanlagen verwaltet, steht ihr das ausschließliche Recht an solchen Fotos zu. Sie verweist auf die Parkordnung, die Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken von einer ausdrücklichen Erlaubnis abhängig macht. Sie hatte deshalb in drei Verfahren auf Unterlassung einer gewerblichen Verbreitung von Bildern geklagt und verlangt Schadensersatz. „In allen drei Fällen handelt es sich um einen Eingriff in das Eigentum“, sagte die Anwältin der Stiftung am Freitag bei der mündlichen Verhandlung vor dem BGH in Karlsruhe.

Die Anwälte der Bildagenturen und der Internetplattform Fotofinder GmbH verwiesen dagegen auf die Zweckbindung einer öffentlichen Stiftung, die ihre Flächen der Öffentlichkeit zugänglich machen müsse - auch gewerblichen Nutzern. „Worin besteht der Unterschied, ob jemand für das Poesiealbum fotografiert oder es ins Internet stellt?“ Auch Privatleute könnten sich im Nachhinein dazu entscheiden, ein Foto ins Internet zu stellen. „Warum sollte man das jemandem verbieten?“, argumentierte einer der Fotografen-Anwälte bei der BGH- Verhandlung. (dpa)

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