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Berlin: GSW-Mieter sollen selber streichen Wohnungsunternehmen will Verträge ändern

Alle Mieter der GSW erhalten in den nächsten Tagen Post. Darin schlägt das Wohnungsbauunternehmen vor, die Klauseln der gültigen Mietverträge zu ändern – durch einen einfachen Passus: „Der Mieter trägt die Schönheitsreparaturen.

Alle Mieter der GSW erhalten in den nächsten Tagen Post. Darin schlägt das Wohnungsbauunternehmen vor, die Klauseln der gültigen Mietverträge zu ändern – durch einen einfachen Passus: „Der Mieter trägt die Schönheitsreparaturen.“ Damit will sich das Unternehmen der Verantwortung für geweißte Wände, intakte Fußböden und lackierte Türzargen entledigen. Der Berliner Mieterverein rät jedoch, die Klausel nicht zu unterschreiben. „Dafür besteht aus Sicht der Mieter überhaupt keine Veranlassung“, erklärt dessen stellvertretender Hauptgeschäftsführer Reiner Wild.

Die GSW argumentiert mit dem großen Verwaltungsaufwand und den ständigen Streitigkeiten um die Schönheitsreparaturen, die immer häufiger auch vor Gericht ausgetragen werden. Nach Unternehmensangaben wird jeder fünfte Prozess im Mietrecht um diese Frage geführt. Die Prozesse landen oft beim Bundesgerichtshof (BGH). Mal entschieden die Kammern zugunsten des Vermieters, dann wieder für den Mieter. Vor der GSW schrieben schon diverse Wohnungsbaugenossenschaften ihren Mietern, um ähnliche Klauseln zu erreichen.

Ein weiteres Urteil zum Thema Schönheitsreparaturen steht beim BGH zur Entscheidung an. Darin geht es nach Angaben des Mietervereins um die Frage, inwieweit Schönheitsreparaturen auf die Miete aufgeschlagen werden dürfen und vor allem in welcher Höhe. Dieses Urteil sollten die GSW-Mieter auf jeden Fall abwarten, rät Mietervertreter Wild: „Zu welchen Gunsten das Gericht entscheidet ist zwar nicht klar, die GSW möchte offenbar aber vorher eine wasserdichte vermieterfreundliche Lösung.“

Die GSW wirbt hingegen in ihrer Kundenzeitschrift dafür, die Vereinbarung zu unterschreiben. Andernfalls müsse der Vermieter renovieren und die Kosten über die Miete berechnen. Die Folge: „Das geht nur per Mieterhöhung.“ Reiner Wild ist bei dieser kurzen Formel skeptisch. Entscheide der BGH zugunsten der Mieter, dürfe die GSW die Kosten nicht auf die Miete anrechnen. Die rund 60 000 Wohnungen der ehemaligen landeseigenen GSW wurden 2004 privatisiert. Matthias Oloew

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