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Das war's vorerst mit der temporären Spielstraße in der Gudvanger Straße in Prenzlauer Berg. Insgesamt war der Test auf sechs Monate angelegt, eine Anwohnerin hatte einen Eilantrag dagegen gestellt.

© Paul Zinken/dpa

Gudvanger Straße in Berlin-Prenzlauer Berg: Entscheidung für Spielstraße war billig, aber nicht Recht

Unsere Autorin will nicht auf der Straße spielen. Deshalb findet sie die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die Spielerei in der Gudvanger Straße in Berlin-Prenzlauer Berg zu verbieten, in Ordnung. Ein Kommentar.

Von Fatina Keilani

Ein Spielplatz ist keine Veranstaltung – auf diese Formel lässt sich eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Montag bringen. Es handelte sich um Neuland im doppelten Sinn. Der Bezirk Pankow hat nämlich nicht genug Spielflächen für Kinder, wird aber von kinderfreundlichen Menschen bewohnt. So kam es zu der innovativen Idee, dienstags von 10 bis 18 Uhr die Gudvanger Straße zu sperren, damit Kinder darauf spielen können. Originelle Begründung des Jugendamts: „Mit diesem Pilotprojekt wird Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Möglichkeit gegeben, die Straße als Spiel- und Begegnungsort zurückzuerobern.“

Da erzählt man seinen Kindern, dass sie sich von der Straße fernhalten sollen, und dann das. Dass dadurch Autofahrer behindert werden, ist natürlich egal – Autos sind schließlich böse, Kinder dagegen das schlechthin Gute. Der Bezirk genehmigte sich die Sache einfach selbst: Das Amt für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice erteilte dem Jugendamt die Erlaubnis nach Paragraph 29 der Straßenverkehrsordnung. Danach bedürfen Veranstaltungen, durch die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, einer solchen.

Damit sind aber eher Straßenfeste gemeint als wöchentlich wiederkehrende Sperrungen zu Spielzwecken. So gab das Verwaltungsgericht dem Eilantrag einer Anwohnerin statt; die Spielerei darf nun nicht mehr stattfinden.

Wär ja auch zu schön gewesen: Der Premiumbezirk muss keine teure Fläche für einen neuen Spielplatz rausrücken und spart den Unterhalt der Spielgeräte. Das hat nun nicht geklappt – es war eben billig, aber nicht Recht.

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