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Heikles Pilotprojekt: Wird die Gudvanger Strakße in Pankow doch wieder zur Spielstraße?

© Doris Spiekermann-Klaas

Gudvanger Straße in Prenzlauer Berg: Bezirk will umstrittene Spielstraße retten

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der temporären Spielstraße in Prenzlauer Berg. Nun hat der Bezirk Pankow Vorschläge gemacht, wie die Gudvanger Straße doch wieder zeitweise den Kindern gehören könnte.

Vor rund drei Wochen klagte eine Anwohnerin erfolgreich gegen die temporäre Spielstraße in der Gudvanger Straße; das Spielen immer dienstags von 10 bis 18 Uhr auf dem Asphalt musste eingestellt werden. Jetzt hat Bezirksstadtrat Torsten Kühne (CDU) konkrete Vorschläge des Bezirksamts Pankow vorgestellt, wie die Idee der Spielstraße wieder zum Leben erweckt werden könnte. „Wir wollen mithilfe anderer Möglichkeiten versuchen, gerichtsfest zu werden“, so Kühne.

Drei Optionen stehen zur Debatte: Erstens könne man das Projekt anstatt wie bisher als Spielplatz auf Zeit als Veranstaltung deklarieren. Matthias Groh, Sprecher der Bürgerinitiative aus Eltern- und Kitavertretern, die das Konzept der temporären Spielstraße initiiert hatten, findet dies die „beste Lösung innerhalb der Verhandlungen“. In dem Fall müsste allerdings geklärt werden, wer die Kosten für die Veranstaltung übernimmt. Kühne und Groh wollen, dass das Jugendamt weiterhin als Veranstalter auftritt.

Bis Oktober sollte das Pilotprojekt laufen

Zweitens, so Kühne, gäbe es die Möglichkeit, den etwa 35 Meter langen Bereich der Gudvanger Straße als Straße zu entwidmen, sodass er zu jeder Zeit für Fahrzeuge gesperrt wäre. Das wäre jedoch keinesfalls im Interesse der Initiative und des Bezirksamtes, betont der Stadtrat. Als dritte Möglichkeit steht im Raum, nach einem neuen Ort für das Modellprojekt zu suchen. Das Bezirksparlament soll im September entscheiden.

Seit Ende Mai durften auf dem Asphalt vor der Gemeinschaftsschule jeden Dienstag von 10 bis 18 Uhr Kinder spielen. Acht Stunden lang war es Autos verboten, dort durchzufahren und zu parken. Bis Oktober sollte das Pilotprojekt, das es in dieser Form bisher erst in den Städten Frankfurt/Main und Bremen gibt, laufen.

Allerdings stellte eine Anwohnerin die rechtliche Grundlage für die Teilzeitspielstraße infrage; das Berliner Verwaltungsgericht gab ihr im Eilverfahren recht, unter anderem, weil für eine Veranstaltung ein „gemeinsames Ziel der Teilnehmer“ erforderlich sei. Dies fehle „aber beim freien Spiel der Kinder“. Nun will der Bezirk ein gemeinsames Ziel definieren.

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