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Berlin: Gut lief es nur für den Investor

Das Hickhack ums Spreedreieck begann bereits im Jahr 1998. Die Chronik eines Skandals

Das Dilemma am Spreedreieck hat am 23. November 1998 begonnen. Damals erklärte die Senatsbauverwaltung die Spitze des Grundstücks zwischen Friedrichstraße und Reichstagsufer zu einem „Gebiet mit außerordentlicher stadtpolitischer Bedeutung“ und zog damit die planerische Hoheit an sich. Sie wünschte sich einen recht konventionellen Neubau, mit 22 Metern so hoch wie die durchschnittliche Berliner Traufe. Insgesamt sollte der Neubau 12 200 Quadtratmeter Nutzfläche haben.

Im Dezember 2000 übernahm der Hamburger Investor Harm Müller-Spreer das 2109 Quadratmeter große Grundstück vom Land, das mit diesem Vertrag unter anderem auch die Erben des Theaterregisseurs Max Reinhardt entschädigen wollte. Die Erben hatten das Deutsche Theater, die Wirkungsstätte Reinhardts, zugesprochen bekommen, doch das Land wollte die Immobilie im Landesbesitz halten. Also sollten die Erben das Grundstück erhalten und, weil sie nicht selbst bauen wollten, gleichzeitig an Müller-Spreer weiterleiten.

Dieser Vertrag erwies sich als Problem. Erstens sicherte das Land zu, dass ab April 2001 gebaut werden kann und alle planungsrechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Zweitens war das Grundstück mit einer Grundschuld von 36 Millionen Mark (rund 18 Millionen Euro) hoch belastet worden, um die Reinhardt-Erben auszuzahlen. Und drittens hatte Müller-Spreer noch rund 1,5 Millionen Euro an das Land zu zahlen. Das Land brachte sich mit dem Vertrag unter Zugzwang und erlaubte Müller-Spreer ein höheres Gebäude mit 15 000 Quadratmetern Fläche. Im September 2001 wurde der Vertrag jedoch wieder ungültig, als ein Änderungsbescheid zu den Eigentumsverhältnissen am Spreedreieck bei der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen eintraf. Ein 200 Quadratmeter großes Teilstück des an Müller-Spreer verkauften Areals wurde dem Land entzogen und der Bahn zugesprochen. Das Land hatte ein Grundstück verkauft, das ihm nicht gehörte.

Im November 2004 drohte MüllerSpreer mit einer Schadensersatzklage von 27,4 Millionen Euro plus einem Rücktritt vom Kaufvertrag, weil die Behörde untätig blieb. Die Finanzverwaltung bilanzierte den möglichen Gesamtschaden auf 45 Millionen Euro. Sie schlug ein Kompensationsgeschäft vor. Müller-Spreer sollte zusätzliche Nachbargrundstücke (jeweils 1852 und 1434 Quadratmeter groß) unentgeltlich vom Land erhalten, 8,7 Millionen Euro Entschädigung plus 802 000 Euro Grunderwerbssteuer erstattet bekommen. Auch der Neubau sollte noch ein Geschoss mehr bekommen. Und, als besonderes Bonbon, eine Rücktrittsklausel für den Fall, dass Ende 2006 keine Baugenehmigung vorliegt. Das Parlament murrte, stimmte jedoch mit der Koalitionsmehrheit zu und Müller-Spreer schlug ein.

Mit diesem Vertrag gehörten ihm alle Grundstücke zwischen Bahnhof Friedrichstraße und dem Spreeufer mit Ausnahme des Tränenpalasts. Die denkmalgeschützte ehemalige Grenzabfertigungshalle der DDR kaufte er, als die Betreiber in die Insolvenz gingen. Jetzt gehörte ihm das gesamte Spreedreieck, das jetzt 6292 Quadratmeter misst.

Im Juni 2006 segnete das Abgeordnetenhaus den geänderten Bebauungsplan ab. Im September 2006 erteilte das Bezirksamt Mitte die Baugenehmigung für ein zehngeschossigen Bau mit drei Kelleretagen und einer Nutzfläche von 20 500 Quadratmetern. Das Oberverwaltungsgericht kippte Ende 2007 den Bebauungsplan. Matthias Oloew

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