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Berlin: Gutachter legen ihren Vorschlag vor - Neuer Zuschnitt "nicht nach parteipolitischer Willkür"

In einem Gutachten, das im Auftrag der Innenverwaltung geschrieben wurde, haben Verwaltungsreform-Experten einen Vorschlag zur Neuordnung der Senatsressorts gemacht. Danach bleiben die Innen-, Finanz- und Justizverwaltung eigenständig.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

In einem Gutachten, das im Auftrag der Innenverwaltung geschrieben wurde, haben Verwaltungsreform-Experten einen Vorschlag zur Neuordnung der Senatsressorts gemacht. Danach bleiben die Innen-, Finanz- und Justizverwaltung eigenständig. Die Betreuung des öffentlichen Personals und das "Verwaltungsmanagement" sollten aber vom Innen- ins Finanzressort wechseln. Der Innenverwaltung bliebe der Sicherheits- und Ordnungsbereich. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe sollte nach Meinung der Wissenschaftler um Arbeit und Technologie ergänzt werden.

Außerdem regen die beiden Gutachter (Angela Dovifat und Manfred Röber, Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin) an, die Jugend-, Frauen-, Familien- und Seniorenpolitik der Gesundheits- und Sozialverwaltung zuzuordnen. Schule und Berufsbildung, Hochschulen und Forschung sollten in einem Bildungsressort zusammengefasst werden. Die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr bekäme den Umweltschutz hinzu. Die Stadtentwicklung sollte mit Kultur, Sport und Tourismus/Stadtmarketing ein neues Ressort bilden. Die Bundes- und Europapolitik sollte in der Senatskanzlei bleiben.

Die Gutachter räumen ein, dass eine solche Neugliederung zwei Mammutressorts hervorbrächte (Soziales/Gesundheit/Jugend/Frauen/Familie/Senioren bzw. Bauen/Wohnen/Verkehr/Umwelt), "die nicht mit dem Ziel der Steuerbarkeit von Behörden zu vereinbaren sind". Es könnten aber "diverse Aufgaben gerade dieser beiden Ressorts auf nachgeordnete Einheiten übertragen" werden. In Frage käme die Gründung von Landesämtern oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Außerdem sollten weitere nicht-ministerielle Aufgaben auf die Bezirksverwaltungen "abgeschichtet" werden.

Die Wissenschaftler behaupten nicht, dass ihr Vorschlag alternativlos ist. "Die einzig richtige Ressortbildung gibt es nicht." Unter den Länderministerien finden sich auch Exoten. So wurde in Nordrhein-Westfalen ein Ministerium für Arbeit, Soziales, Stadtentwicklung, Kultur und Sport gebildet. In Schleswig-Holstein wurden Wohnungs- und Städtebau, Frauen und Jugend kombiniert, in Mecklenburg-Vorpommern das Bau- mit dem Arbeitsressort zusammengelegt. Ansonsten sind die Länderregierungen relativ einheitlich organisiert.

Auch in Zukunft, sagen die Gutachter, werden nicht nur inhaltliche, sondern auch politisch-taktische Gründe die Regierungsorganisation beeinflussen. Trotzdem solle darauf geachtet werden, dass beim Neuzuschnitt der Senatsverwaltungen in Berlin "nicht lediglich nach parteipolitischer Opportunität oder Willkür" entschieden werde. Dies gelte auch für die Zahl der Ressorts. Im Nachbarland Brandenburg beispielsweise seien nach der Landtagswahl 1999 neun (statt vorgesehener acht) Ministerien gebildet worden, "um die Stärke beider Koalitionsparteien (SPD und CDU) in der Regierung angemessen zu berücksichtigen".

Die Zahl der Ministerien schwankt im Ländervergleich zwischen sieben (Saarland) und elf (Hamburg, Sachsen). In Berlin wird - mit der neuen Legislaturperiode - die Zahl der Senatsverwaltungen laut Verfassung "auf bis zu acht zuzüglich dem Regierenden Bürgermeister" begrenzt. Bisher waren es zehn Ressorts plus Regierungschef. Der neue Zuschnitt und die Verteilung der Ressorts auf die Regierungsparteien CDU und SPD stehen noch nicht fest. Beide Parteien sind sich bisher nur einig, dass neben den klassischen Ressorts für Inneres, Finanzen (evtl. mit Personal) und Justiz ein neues "Super-Ministerium" (Bauen, Wohnen, Verkehr und Stadtentwicklung) entstehen soll.

Die 30-seitige "Stellungnahme über Kriterien für die künftige Strukturierung der Senatsebene", die dem Tagesspiegel vorliegt, sollte in einer Fachtagung im Wissenschaftszentrum Berlin mit Politikern diskutiert werden. Diese Initiative scheiterte. Eine ausführlichere Untersuchung kam nicht zustande, weil die Finanzverwaltung dafür kein Geld ausgeben wollte.

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