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Berlin: Gutachter: Milliardenverluste durch Flughafen

Planer bezeichnen Berechnung zum Wertverlust von Grundstücken als Märchen

Im Streit um den Ausbau Schönefelds zum Flughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) haben die Gegner nachgelegt. Wenige Wochen vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den eingereichten Klagen haben sie ein Gutachten präsentiert, nach dem die Auswirkungen auf die Grundstückswerte in der Umgebung wesentlich gravierender seien als angenommen. Zwischen 2 und 3,2 Milliarden Euro würden die Grundstücke an Wert verlieren. Die Flughafengesellschaft bezeichnete das Gutachten als „Ammenmärchen“. Mittel- und langfristig würden die Grundstückswerte am Flughafen sogar steigen.

Bisher gibt es bei öffentlichen Bauten wie Autobahnen oder Flughäfen im Allgemeinen keinen Ausgleich für Wertverluste. In der Ausbaugenehmigung für BBI haben die Planer eine „gewisse Wertminderung“ um maximal 15 Prozent von Wohnimmobilien in der Nähe des Flughafens angenommen. Der Gutachter Wilfried Kühling von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat nun den Fluglärm und die Lage der Grundstücke untersucht. Den Planern wirft er vor, sie hätten im Ostteil der Stadt, über dem sich die Flugrouten befinden, keine Wohnlagen als „gut“ ausgewiesen. Bei guten Wohnlagen sei der Wertabschlag am höchsten. Den jeweiligen Wertverlust ermittelte Kühling an Hand einer Kurve. Der Verlust ist demnach mit 100 Prozent am größten, wenn der Lärm 65 Dezibel übersteigt. Danach flacht die Kurve ab. Empirisch nachgewiesen worden sei diese Entwicklung der Grundstückswerte unter Flugschneisen aber noch nicht.

Die Anwälte der Ausbaugegner Schönefelds haben das Gutachten, für dessen Berechnung Kühling Neuland betreten hat, als Schriftsatz zum Bundesverwaltungsgericht gegeben. Die Richter wollen die Klagen gegen im Frühjahr in Musterverfahren behandeln. Die Reihenfolge der Themen haben sie bereits festgelegt. Begonnen wird mit der so genannten Planrechtfertigung, der die Standortwahl, die Flugsicherheit, der Fluglärm, die Luftschadstoffbelastung, die wasserrechtlichen Auswirkungen, die Altlasten, der Naturschutz und am Schluss „Sonstiges“ folgen.

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