Berlin : Gute Chancen für Schule von Opus Dei

Reines Jungengymnasium offenbar gesetzeskonform

Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis Brandenburg eine reine Jungenschule bekommt. Fachleute sind sich darin einig, dass es trotz einer kürzlichen Schulgesetzänderung schwierig werden dürfte, das von Opus-Dei-Anhängern geplante katholische Gymnasium zu verhindern. Auch der Berliner Senat sähe dafür keine Handhabe, wenn die Elterninitiative „Freie Schulen Brandenburg“ mit diesem Vorhaben auf Berlin ausweichen wollte. Freie Schulen könnten nicht gezwungen werden, Jungen und Mädchen gemeinsam, also koedukativ, zu unterrichten, sagt Schulgesetzautor Thomas Duveneck. Opus Dei ist eine umstrittene, als konservativ und autoritär geltende katholische Laienorganisation.

Sowohl Berlin als auch Brandenburg lassen freien Trägern große Freiheiten bei der Wahl ihrer Methoden, wozu sie das Grundgesetz übrigens zwingt. Deshalb heißt es in Paragraf 117 des Brandenburger Schulgesetzes, dass die freien Träger „insbesondere über die Inhalte, die Methoden, die Organisation von Unterricht und Erziehung“ selbst entscheiden. Verstärkt wird diese Regelung durch Paragraf 1: Der besagt, dass die Regelungen des Schulgesetzes für Schulen in freier Trägerschaft nur dann gilt, wenn dies jeweils ausdrücklich erwähnt wird.

Genau dies ist aber in dem entscheidenden Paragrafen 4 (Abs. 7) zur Koedukation nicht der Fall, den das brandenburgische Parlament eigens änderte, um der Opus-Dei-Initiative den Weg zu verbauen. Früher hieß es im Gesetzestext, „Schüler sollen in der Regel gemeinsam unterrichtet werden“. Seit 2006 heißt es, „Schüler werden gemeinsam erzogen und unterrichtet“, was die Koedukation verbindlicher macht – aber eben nur für die öffentlichen und nicht für die freien Schulen.

Ähnlich liegt der Fall in Berlin. Auch hier ist die Koedukation für die öffentlichen Schulen vorgeschrieben (Paragraf 4, Abs. 9), aber nicht für freie Schulen, wie Fachmann Thomas Duveneck erläutert. Das sieht auch der Bundesverband der Privatschulen so. Bundesgeschäftsführer Christian Lucas rät der Elterninitiative, vor Gericht eine einstweilige Anordnung zu beantragen, falls Brandenburg die Schulgenehmigung verweigert.

Der Vorsitzende der Elterninitiative, Opus-Dei-Mitglied Christoph Rüssel, verweist darauf, dass es bundesweit etliche reine Jungen- und Mädchenschulen gibt. Sie werden zumeist von christlichen Trägern geführt.

In Berlin wurde die Koedukation in öffentlichen Schulen im Schulgesetz von 1949 festgeschrieben. Seit rund 20 Jahren gibt es aber Vorstöße, Jungen und Mädchen nicht nur im Sport-, sondern auch im naturwissenschaftlichen Unterricht zu trennen, um die Mädchen gezielter an diese Fächer heranführen zu können.

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