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Berlin: Guter Service, gutes Geld

Senat darf S-Bahn bei Kundenfrust Zuschuss kürzen

Nach langen Verhandlungsrunden haben Berlin und Brandenburg jetzt den Verkehrsvertrag für die SBahn unterschrieben. Gleichzeitig hat Berlin auch den Vertrag für den Regionalverkehr der Bahn unterzeichnet, der bis 2012 gilt. Der S-Bahn- Vertrag endet sogar erst 2017. Gegen den Vertrag für den Regionalverkehr hatte die EU zunächst Bedenken. Bei der S-Bahn sind bis heute die so genannten Trassenpreise strittig, die der Bereich Netz der Bahn für den S-Bahn-Verkehr verlangt. Dabei geht es um 20 Millionen Euro pro Jahr. Insgesamt erhält die S-Bahn bis 2017 rund 3,54 Milliarden Euro. Sie musste einen Rabatt in Höhe von 320 Millionen Euro gewähren.

Ob die S-Bahn das volle Geld erhält, entscheiden auch die Kunden, die an Umfragen teilnehmen. Derzeit liegt die Bahn in Berlin-Brandenburg bei der Kundenzufriedenheit deutschlandweit an der Spitze. Sollte sich dies ändern, erhält die S-Bahn weniger Geld. Dies gilt auch für die Pünktlichkeit, die Anschlusssicherung beim Umsteigen, für die Sauberkeit oder für die garantierte Sitzplatzzahl in den Zügen. Hier kontrollieren Mitarbeiter der Verwaltung. Hält die S-Bahn die Zusagen nicht ein, können ihr bis zu fünf Prozent des Geldes gestrichen werden.

Mit der BVG gibt es eine solche Regelung nicht. Mit ihr habe der Senat keinen Verkehrsvertrag, sondern einen Unternehmensvertrag abgeschlossen, der das Ziel hat, das Unternehmen zu sanieren, heißt es bei der Verkehrsverwaltung. So könne der Senat der BVG auch nicht untersagen, ihre Fahrzeuge mit Werbung selbst auf den Fensterflächen zu bekleben. Die S-Bahn dagegen muss auf solche Werbung verzichten. kt

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