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Berlin: Häppchenweise Arbeitslosengeld

Suzanne von Borsody zahlte zurück Komplizierte Regeln für Künstler

Die Verhandlung dauerte nur drei Minuten. Schauspielerin Suzanne von Borsody hatte von April bis Juli 2002 im Ausland gearbeitet und weiter Arbeitslosengeld bezogen. Dafür erhielt sie einen Bußgeldbescheid über 2500 Euro. Ihr Anwalt legte Widerspruch gegen den Betrag ein. „Einsicht und Reue waren sichtbar“, stellte Walter Haslinger, Richter am Amtsgericht Tiergarten, fest und setzte das Bußgeld auf 1000 Euro herab. Das zu Unrecht bezogene Arbeitslosengeld hat sie inzwischen zurückgezahlt.

Dass Schauspieler zwischen ihren Engagements Arbeitslosengeld beziehen, ist aber normal. „Logisch“, sagt Olaf Möller vom Landesarbeitsamt Berlin-Brandenburg. „Wenn ein Schauspieler in drei Jahren insgesamt 360 Kalendertage sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, hat er Anspruch auf Arbeitslosengeld.“ Für Jobs melden sich Regisseure, Sportler oder Saisonarbeiter für zwei bis drei Tage beim Arbeitsamt ab. Danach beziehen sie das Arbeitslosengeld in derselben Höhe weiter. Eine Frist für die Unterbrechung gibt es nicht. Anders verhält es sich bei der Arbeitslosenhilfe. „Da wird die Bedürftigkeit nach jeder Beschäftigung neu geprüft“, so Möller.

Bedürftigkeit ist bei Prominenten kaum gegeben. Der Mindesttagessatz eines Filmschauspielers setzt die Zentrale Bühnen- Fernseh- und Filmvermittlung (ZBF) bei etwa 1200 Euro an. „Prominente beziehen das Drei- bis Vierfache“, sagt Willi Händler, Leiter der Abteilung Schauspiel der Berliner ZBF-Stelle. Er rechtfertigt die Hilfe durch das Arbeitsamt. „Gut verdienende Prominente sind die Ausnahme. Ihnen stehen viele unregelmäßig beschäftigte Schauspieler gegenüber, die sich mit Sozialhilfe und Arbeitslosengeld über Wasser halten“, sagt Händler.

Das Landesarbeitsamt führt rund 1500 arbeitslose Schauspieler. Bei der ZBF Berlin suchen dagegen 2500 Schauspieler ein Engagement. Die Differenz erklärt sich Händler damit, dass sich Schauspieler oft mit den Berufen arbeitslos melden, in denen sie zuletzt auf Lohnsteuer gearbeitet haben – als Kellner oder Callcenter-Agent.

Till Schröder

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