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Liebig 14: Haftbefehl gegen Flaschenwerfer

Gegen den Mann, der bei der Räumung des Wohnprojekts Liebig 14 eine Glasflasche auf Polizisten geworfen haben soll, wurde am Dienstag Haftbefehl erlassen, weil er nicht vor Gericht erschien.

Der mutmaßliche Randalierer fehlte unentschuldigt: Eine Amtsrichterin musste am Dienstag den Prozess gegen einen 20-Jährigen, der im Zusammenhang mit der Räumung des besetzten Hauses in der Liebigstraße 14 eine Glasflasche in Richtung Polizisten geworfen haben soll, aussetzen. Gegen den schwänzenden Angeklagten erließ das Gericht auf Antrag des Anklägers einen Haftbefehl.

Der Mann aus Friedrichshain soll am 29. Januar zum Wurf ausgeholt haben, um die Festnahme eines anderen Demonstranten zu verhindern. Die Anklage lautet auf Widerstand sowie versuchte gefährliche Körperverletzung. Bislang wurden in Prozessen um Liebig 14 vier Angeklagte zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt. Zwei Verfahren endeten mit Freispruch, eines wurde eingestellt.

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