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Berlin: Haftstrafe für Chips-Vergifter

Um den Liebhaber seiner Ehefrau loszuwerden, schrieb Karsten S. sieben Erpresserbriefe und verlangte darin 100 000 Mark von Nestlé.

Um den Liebhaber seiner Ehefrau loszuwerden, schrieb Karsten S. sieben Erpresserbriefe und verlangte darin 100 000 Mark von Nestlé. Er vergiftete im Oktober 2000 in zwei Supermärkten Produkte des Konzerns mit Rattengift beziehungsweise Nitroverdünnung. Doch sein Plan, den Nebenbuhler ins Gefängnis zu bringen, entwickelte sich zum Bumerang: Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, falscher Verdächtigung, Freiheitsberaubung sowie einer Serie von Betrügereien mit Kreditkarten wurde Karsten S. gestern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 36-jährige Mitarbeiter der S-Bahn hatte vor dem Landgericht beteuert, er habe alles nur gemacht, „weil ich meine Frau und mein Kind wieder haben wollte“.

In seinen Erpresserschreiben hatte er den Verdacht auf seinen Nebenbuhler gelenkt – auf der Rückseite seines letzten Schreibens hinterließ Karsten S. sogar die Adresse des angeblichen Erpressers. Tatsächlich wurde der Freund seiner Ehefrau, ein „Nestlé“-Mitarbeiter, drei Stunden lang von der Polizei festgehalten. Karsten S. hatte zwei Packungen Schokoladen-Chips geöffnet und mit Rattengift überstreut. Die Packungen deponierte er im Regal einer „Reichelt“-Filiale in Tempelhof. Eine Woche später spritzte er Nitroverdünnung in Törtchen und brachte sie in eine andere „Reichelt“-Filiale. Die vergifteten Süßwaren konnten schnell entdeckt werden. Menschen kamen nicht zu Schaden. Es habe aber eine „hohe Gefahr“ für Kunden bestanden, hieß es im Urteil. Laut Gutachten hätte das Rattengift beim Verzehr zu Vergiftungen, der Nitroverdünner zu Schleimhautreizungen führen können.

Die Version des Angeklagten, dass es ihm nicht ums Geld ging, konnte im Prozess nicht erschüttert werden. Der verschmähte Gatte, der jetzt in Scheidung lebt, wurde daher nicht wegen versuchter Erpressung verurteilt. Er habe den Nebenbuhler loswerden wollen, waren die Richter überzeugt. Auch seine Ehefrau habe Karsten S. zu Unrecht als Mitwisserin beschuldigt. Bestraft wurde der S-Bahn-Mitarbeiter zudem für 18 Fälle des Kreditkartenbetruges. Mit einem Freund hatte er zwischen 1996 und 2000 einen Schaden von rund 40 000 Euro angerichtet. K. G.

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