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Berlin: Hallo Herr Wachtmeister, danke fürs Wegschauen

Anarchistische Radler, freche Bettler, Hundehaufen allenthalben: Die Sitten sind rau in Berlin. Vieles ist verboten, wird aber dennoch geduldet. Zwölf Beispiele

„Umgangsformen sind Formen, die zunehmend umgangen werden“, hat der Kabarettist Oliver Hassencamp einmal festgestellt. Diese Worte scheinen sich in Berlin viele zu Herzen zu nehmen – auch ohne sie zu kennen. Anarchistische Radfahrer überholen von allen Seiten, erschrecken Autofahrer, wenn sie gegen die Einbahn sausen. Wilde Griller braten Würste und räuchern ihre Nachbarn gleich mit. Der gemeine Stehpinkler gibt dem Harndrang nach, wo immer ihm gerade die Natur kömmt, und so weiter und so fort. Damit wird laufend gegen geltendes Recht verstoßen, ohne dass es jemanden ernsthaft zu kümmern scheint.

„Das ist eine Frage des Bewusstseins“, sagt der SPD-Rechtspolitiker Hans-Georg Lorenz. „Schon die preußischen Könige haben über die Disziplinlosigkeit der Berliner geklagt.“ Preußen muss woanders sein, das hat der Tagesspiegel festgestellt. Es gibt zwar eine Menge Vorschriften, aber sie werden praktisch nicht angewendet. „Ich bin für null Toleranz auch bei Bagatelldelikten“, sagt der CDU-Rechtspolitiker Michael Braun. „Nur so bekommt man die Verwahrlosung in den Griff.“ Dafür brauche die Polizei aber mehr Personal und eine bessere Ausstattung.

FDP-Fraktionschef Martin Lindner wünscht sich statt vieler Vorschriften lieber eine breite Debatte und ein Bewusstsein für die Frage: „Wie angenehm wirken wir auf Außenstehende?“ Man könne eben nicht hinter jedem Busch einen Polizisten postieren.

Über einige der existierenden Verbote musste die Polizei selbst schmunzeln. Gabriela Gedaschke von der Polizei-Pressestelle zum Beispiel sollte Auskunft zur Frage geben, ob Nacktbaden erlaubt ist. Auf der Suche nach dem Stichwort Nacktbaden kam sie am Stichwort Hängematte vorbei und las vor: „Anbringen oder Benutzen von Hängematten an Bäumen.“ Das ist verboten? „Na klar ist das verboten, was denken Sie“, entgegnete sie. „Seite 28! Kostet zehn Euro.“ Damit nicht jeder Polizist einen Bollerwagen mit den gültigen Gesetzen hinter sich her ziehen muss, haben ein paar sich die Fleißarbeit gemacht, aus den Bußgeldvorschriften der einzelnen Gesetze alles Nötige zusammenzuschreiben. Das Ergebnis hat 66 Seiten und trägt den Titel „Verwarnungsgeldkatalog für nichtverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten“. Eine neue Ausgabe ist in Arbeit, so lange halten sich die Beamten an den alten Katalog.

Da die Bediensteten der Stadt genug andere Probleme zu lösen haben, kümmern sie sich oft nur um Verstöße, wenn es gar nicht anders geht, wenn also eine Pflicht zum Einschreiten besteht. Hat der Beamte aber Ermessen, so zieht er es oftmals vor, dieses gar nicht erst auszuüben. Das macht die Stadt für manchen ja gerade erst liebenswert. Auch wenn es das Zusammenleben nicht immer erleichtert.

Fatina Keilani

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