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Berlin: Handy am Steuer: Reicht ein Zeuge für eine Anzeige?

Ex-Verkehrsrichter findet, die Polizei muss Auto nicht unbedingt anhalten

Seit 2001 steht Telefonieren am Steuer unter Strafe. Kaum einer kümmert sich darum. Doch künftig soll der Autohalter übers Nummernschild ausfindig gemacht werden. Er bekommt die Anzeige samt Überweisungsformular für das Verwarngeld (30 Euro) nach Hause. Ob das Erfolg verspricht, darüber sprach Werner Schmidt mit dem langjährigen, pensionierten Verkehrsrichter Peter Fahlenkamp.

Es ist für einen Richter sicher nicht einfach, zu beurteilen, ob der beschuldigte Autobesitzer am Steuer gesessen hat. Wie stellen Sie fest, ob vor Ihnen der wahre Sünder steht?

Wer immer einen telefonierenden Autofahrer anzeigt, egal ob es ein anderer Verkehrsteilnehmer oder ein Polizist ist, muss sich das Gesicht des Fahrers oder andere typische Merkmale einprägen.

Also sollten es immer mindestens zwei Polizisten sein, die den HandySünder beobachten?

Das ist nicht nötig, ein Polizist reicht vollkommen aus. Es geht nicht um die Anzahl, sondern nur um die Qualität der Zeugen.

Was geschieht, wenn der Angeklagte zwar zugibt, dass er am Steuer saß, aber beispielsweise er behauptet, er habe sich rasiert?

Dann ist wiederum die Aussage der Zeugen ausschlaggebend. Der Richter könnte sie fragen, ob der Beschuldigte in seinem Gesicht herumgeschrubbt hat – also typische Rasierbewegungen machte. Oder ob er das Gerät fest am Ohr hielt und dabei seinen Mund bewegte.

Sie könnten aber die Verbindungsdaten vom Telefonnetz-Betreiber anfordern, um zu überprüfen, wann der Beschuldigte telefonierte?

Das kann ein Richter tun. Aber die Zeit und die Kosten, die dafür erforderlich sind, stehen in keinem Verhältnis zu der Geldbuße.

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