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Berlin: Handy hinterm Steuer – Polizei schaut genau hin

Autofahrer, die mit Telefon am Ohr erwischt werden, bekommen nur eine Anzeige, wenn zwei Beamte das Delikt bezeugen können

Die Polizei will nur Anzeigen gegen Handysünder am Steuer schreiben, wenn zwei Beamte den Verstoß gesehen haben. Diese interne Regelung wurde getroffen, um bei Widersprüchen vor Gericht durchzukommen. „Mit zwei Zeugen ist man auf der sicheren Seite“, sagte Rainer Paetsch von der Verkehrspolizei. Zudem sollen die Polizisten den Verstoß ganz genau protokollieren: Aussehen des Fahrers, in welcher Hand das Telefon, Mundbewegungen, Mitfahrer und so weiter. Die Polizei hat dazu eigens einen neuen Vordruck gestaltet. Wie berichtet, will die Polizei künftig Handytelefonierer auch dann anzeigen, wenn sie nicht sofort angehalten werden können. Der Bußgeldbescheid kommt dann per Post. So soll die Zahl der Anzeigen „deutlich gesteigert“ werden, sagte Paetsch, ob auf das doppelte oder dreifache oder zehnfache, könne die Polizei noch nicht abschätzen. Bislang gab es etwa 1300 Anzeigen pro Monat – in allen Fällen wurden die Fahrer sofort angehalten, auch um ein verkehrserzieherisches Gespräch zu führen – völlig vergeblich, wie die Polizei einräumt. „Es wird ungehemmt telefoniert“, sagte Verkehrsexperte Rainer Paetsch von der Polizei, es fehle jedes Unrechtsbewusstsein.

Das Telefonierverbot ohne Freisprecheinrichtung gilt seit dreieinhalb Jahren, ein Verstoß kostet 40 Euro und einen Punkt in Flensburg – wenn man denn erwischt wird. Wegen des starken Verkehrs ist dies jedoch sehr schwierig, auf mehrspurigen Straßen völlig unmöglich.

Ab sofort reicht hingucken – und das sollen die Polizisten sehr genau. Beamte, die einen Telefonierer nur schnell vorbeifahren sehen, dürfen keine Anzeige schreiben, ebenso wenn der Sünder im Gegenverkehr fährt. Die Beamten sind angewiesen, den Verstoß sehr detailliert zu protokollieren, sagte Paetsch. Denn wie bei allen so genannten Kennzeichenanzeigen haben die angeschriebenen Halter die Möglichkeit zu behaupten: „Ich habe mich doch nur rasiert.“ Und dann komme es auf Genauigkeit an: „Die Qualität der Anzeige soll den Richter überzeugen“, sagt Paetsch. Wer behauptet, „Ich bin nicht selbst gefahren“, dem kann das Führen eines Fahrtenbuch auferlegt werden – und das wird fast doppelt so teuer wie die Handybuße: 77,47 Euro inklusive Zustellung. Nach der Rechtsprechung reicht schon der erste Verkehrsverstoß, der mit einem Punkt (also auch Handyverstoß) in Flensburg zu ahnden gewesen wäre, um die Auflage zur Führung eines Fahrtenbuchs zu erteilen, das in Berlin ein Jahr geführt werden muss. 2003 wurden hier 1374 Autofahrer dazu verpflichtet.

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