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Ermittler greifen auf Handydaten zurück - eine umstrittene Methode.

© BeckerBredel

Handy-Kontrollen: Umstrittenes Fahndungsmittel

Die Auswertung von Telefondaten ist umstritten - aber auch in Berlin längst Usus. Besonders erfolgreich ist sie aber nicht. Grüne fordern vom Senat schnelle Aufklärung.

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Nach Bekanntwerden der massenhaften Auswertung privater Telefondaten durch die Polizei haben Juristen und die Grünen diese Praxis am Wochenende kritisiert. Datenschutzexperten gehen davon aus, dass die bekannt gewordenen Fälle von erfassten Handydaten nur die Spitze des Eisberges sind. Dies sei schon deshalb zu befürchten, weil es seit 2009 jedes Jahr mehrere hundert brennender Autos in Berlin gegeben hat. Wie berichtet, waren nach Bränden in Friedrichshain umfangreich Handydaten eines Kiezes ausgewertet worden. Bei der Jagd nach Autobrandstiftern sind stadtweit so möglicherweise mehrere Millionen Handyverbindungen gesichtet worden.

Sönke Hilbrans, Vize-Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, bezweifelt, dass die massenhafte Auswertung von Funkzellen, bei der oft tausende Handynummern erfasst werden, vom Gesetzgeber als Standard-Fahndungsmittel gedacht war. Justizpolitiker streiten über die Legitimität der Methode. Innensenator Frank Henkel (CDU) hatte die flächendeckende Auswertung verteidigt, ein Richter hatte den Einsatz genehmigt. In Justizkreisen, auch von Beamten an Berliner Gerichten, war zu hören, dass der öffentliche Druck während der Autobrände in den vergangenen Jahren besonders hoch war. Richter würden unter solchen Bedingungen sicher eher „drastischen Fahndungsmaßnahmen“ zustimmen.

Hilbrans, der als Strafverteidiger zahlreiche Verfahren gegen Verdächtige aus verschiedenen Spektren betreut hat, sagte: „Dass heimliche Überwachungsmaßnahmen einmal nicht vom Ermittlungsrichter genehmigt werden, ist die absolute Ausnahme.“ Aus fachlicher Sicht gebe es praktische Einwände gegen die Fahndungsmethode. „Die Erfolgsaussichten einer Handydatenauswertung sind äußerst bescheiden.“ Tatsächlich hatte die Erfassung von Telefonen im Umkreis von Bränden die Polizei kaum weitergebracht. „Eine Funkzellenabfrage trifft je nach Zuschnitt bis zu tausende Unbeteiligter“, sagte Hilbrans. Wer nah an einem Tatort wohne, arbeite, oder sich amüsiere, könne solchen Maßnahmen nicht ausweichen. „So erzeugt man nicht nur das Gefühl, dass Überwachung jeden jederzeit treffen kann. Zigtausende Verbindungsdaten sind ein mächtiger Datenbestand und beweisen, dass dieses Gefühl nicht trügt“, erklärte der Jurist.

Auf ihrem Parteitag am Samstag haben die Berliner Grünen beschlossen, den Senat aufzufordern, die Geschehnisse „lückenlos aufzuklären, offenzulegen und für die Zukunft auszuschließen, dass unverhältnismäßig massenhaft Handyverbindungsdaten abgefragt, erfasst, ausgewertet und gespeichert werden.“

Die Staatsanwaltschaft fragt die Daten von Mobiltelefonen seit Jahren standardmäßig ab. Bei den als politisch motiviert eingestuften Brandstiftungen an Autos ist damit 2007 begonnen worden. Üblicherweise werden die Daten von den Mobilfunkunternehmen nach Tötungsdelikten, aber auch bei mutmaßlich politisch motivierten Taten angefordert.

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