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Berlin: Harte Fronten im Streit der Wettanbieter

Länder verteidigen staatliches Monopol

Im Streit um die Zukunft der privaten Anbieter von Sportwetten wollen Berlin und die anderen Bundesländer das staatliche Monopol verteidigen und „illegale Wettbüros“ schließen lassen. Die Liberalisierung des Marktes, den das Bundesverfassungsgericht im März als Ausweg aus der rechtlich schwierigen Gemengelage aufgezeigt hatte, ist damit vorläufig vom Tisch. Allerdings könnte der Europäische Gerichtshof den Ländern einen Strich durch die Rechnung machen. Deshalb ist gegenwärtig eine Schließung der etwa 330 privaten Wettbüros in der Stadt nur vereinzelt möglich.

„Wir haben Briefe an 170 Betreiber illegaler Wettbüros geschickt“, sagt Matthias Kolbeck, Sprecher der Finanzverwaltung, die für Glückspiele zuständig ist. Darin werden die Büros aufgefordert, ihr Gewerbe aufzugeben. Zwangsweise geschlossen wurden bisher nur sechs Wettbüros. Doch auf einer Ministerpräsidentenkonferenz der Länder fiel die Grundsatzentscheidung, am staatlichen Monopol und dem Verbot privater Wettanbieter festzuhalten.

Dies wird aber nicht einfach sein, weil sich die privaten Anbieter gegen die Schließung wehren und sich auf europäisches Recht berufen. Dieses stellt es Dienstleistern in der EU frei, sich in einem Land ihrer Wahl in der Union niederzulassen. Viele Privatanbieter verfügen über Wettlizenzen aus anderen EU-Ländern. Nach EU-Recht sind diese in Deutschland gültig. Deshalb legen viele Einspruch gegen die Untersagungsverfügungen beim Verwaltungsgericht ein.

In Berlin spricht sich die FDP für eine Liberalisierung des Wettmarktes aus. Die Suchtprävention sei kein Argument für das Monopol, „sonst müsste es auch ein Zigaretten-Monopol geben“, so Haushaltsexpertin Sibylle Meister. Aus einer FDP-Anfrage im Abgeordnetenhaus geht hervor, dass der staatliche Anbieter von Sportwetten „Oddset“ mehr für die Suchtprävention tun will: Man verzichtet auf Werbung in Funk und Fernsehen und will Warnhinweise auf Spielscheine drucken – ähnlich wie bei Zigarettenpackungen. Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hält das Monopol überhaupt nur dann für haltbar, wenn staatliche Wettanbieter Jugendschutz und Suchtprävention in den Vordergrund stellen – und nicht Einnahmen für die Staatskassen. Dies war aber bisher nicht der Fall, so die obersten Richter. ball

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