zum Hauptinhalt

Berlin: Harter Kampf um weichen Ausstieg

Altersteilzeit im öffentlichen Dienst: Der Senat will die attraktive Regelung stoppen – nun droht eine Klagewelle

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Senat will bei der Altersteilzeit im öffentlichen Dienst sparen. Neue Anträge werden abgelehnt. Einige Behörden drängen die Mitarbeiter, bestehende Teilzeitverträge zu widerrufen oder – zu ihren Lasten – zu verändern. Die Gerichte werden sich mit dem Konflikt befassen; erste Klagen liegen vor. Am Freitag treffen sich Gewerkschaftsführer mit dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) zum Krisengipfel. „Wir haben die Schnauze voll“, beschwert sich der Tarifexperte der Gewerkschaft Verdi, Burkhardt Thiemann.

Anlass des Streits ist der Tarifvertrag vom 1. August 2003, der die Arbeitszeiten und Gehälter in der Berliner Verwaltung um 8 bis 12 Prozent kürzt. Bedienstete mit Altersteilzeit wurden ausdrücklich verschont. Diese Ausnahmeklausel war bei den Solidarpakt-Verhandlungen ein „Knackpunkt“ für die Gewerkschaften. Sie hätten dem neuen Tarifvertrag sonst nicht zugestimmt.

Aber das dicke Ende kommt nach. Denn die Bundesagentur für Arbeit (BA), die jede Altersteilzeitstelle kräftig bezuschusst, stellt diese Förderung für Berlin in Frage. Es geht um die Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge und Vorteile für den Arbeitgeber bei den Steuern und der Sozialversicherung. Diese Subventionen erleichtern dem Senat die Finanzierung der Altersteilzeit. Denn die bundesgesetzliche Regelung ist äußerst großzügig und teuer.

Während der Altersteilzeit wird ein Gehalt gezahlt, das der Verringerung der Arbeitszeit entspricht. Zum Beispiel: Halbe Bezüge für eine halbe Stelle. Hinzu kommt ein staatlicher Zuschuss, der das Einkommen auf 83 Prozent des alten Nettogehalts aufstockt. Außerdem wird der Beitrag zur Rentenversicherung so gefördert, als bekäme der Arbeitnehmer 90 Prozent seines vollen Gehalts. Öffentliche Arbeitnehmer und Beamte ab 55 Jahre haben die Möglichkeit, Altersteilzeit zu beantragen. Ab 60 Jahre besteht ein Rechtsanspruch. Seit 1998 wurden in Berlin 6400 Anträge genehmigt.

Aber jetzt will der Senat von seiner Zusage im Tarifvertrag abrücken. In Verhandlungen mit den Gewerkschaften soll durchgesetzt werden, dass die Kürzung der Arbeitszeiten und Gehälter im Landesdienst nachträglich für die „Teilzeitarbeiter“ gilt. Dies fordert auch die Bundesagentur für Arbeit. Nur jene Mitarbeiter, die nach dem Tarifabschluss 2003 noch einen Altersteilzeitvertrag bekamen, sollen Bestandsschutz genießen. Aber die Gewerkschaften Verdi, GEW und GdP pochen auf ihre Rechte und wollen beim Treffen mit Wowereit gleich noch weitere Streitfragen klären, die sich um den „Berliner Tarifvertrag“ ranken. Dazu gehören der Freizeitausgleich für Kita-Erzieherinnen und ein Einstellungskorridor, der diesen Namen verdient. Betroffene Teilzeit-Mitarbeiter haben inzwischen Rechtsanwälte eingeschaltet. „Die Vorgehensweise des Landes Berlin verstößt gegen geltendes Recht“, sagte die Anwältin Jutta Glock dem Tagesspiegel. Der Senat müsse sich tariftreu verhalten. Ansonsten drohten Schadensersatz- oder Rückabwicklungsklagen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false