Hartz IV : Fünf Jahre Ausnahmezustand am Sozialgericht

16.01.2010 00:00 UhrVon Sigrid Kneist

Die Hartz-IV-Klagen in Berlin nehmen weiter zu, rund 100 Fälle werden täglich am Berliner Sozialgericht behandelt. Am häufigsten wird um die Mietkosten gestritten.

Es geht um 294 Euro. Die soll Daniela G. Ende 1999 doppelt an Sozialhilfe kassiert haben. Jetzt – nach zehn Jahren – fordern Bezirksamt und Jobcenter das Geld von der Frau zurück und wollen die Summe verteilt über vier Monate vom Arbeitslosengeld II (ALG II) einbehalten. Dies ist einer von rund 100 Hartz-IV-Fällen, die durchschnittlich pro Tag am Berliner Sozialgericht behandelt werden. Oft wird über noch geringere Summen entschieden. Aber diese „sind für die Kläger existenziell“, sagte Gerichtspräsidentin Sabine Schudoma. Deswegen müssten sie das Recht haben, gerichtlich darum zu kämpfen.

Fünf Jahre nach Einführung von Hartz IV zog Schudoma das Fazit: „Kein Gesetz hat das Sozialgericht so verändert, wie die Hartz-IV-Reform.

“ Erreichten das Gericht im Jahr 2004 noch 17 500 Verfahren, belief sich 2009 die Zahl auf 39 000, knapp 27 000 davon betrafen Hartz-IV-Bescheide. „Die Klagewelle wächst von Jahr zu Jahr, von Tag zu Tag“, sagte die Gerichtspräsidentin. „Der Ausnahmezustand ist zur Regel geworden.“ Laut Schudoma gibt es den meisten Streit um die Mietkosten. Außerdem wird häufig gegen die Rückforderung zu viel bewilligter Leistungen, die nicht fristgerechte Bearbeitung von Anträgen durch die Jobcenter sowie die Anrechnung von Einkommen auf das ALG II geklagt. Schudoma bemängelte, dass die Hartz-IV-Gesetze nach wie vor grundlegende Fragen offen lassen, Vorschriften nur schwer handhabbar sind und Jobcenter mit der Arbeit nicht hinterherkommen.

Sie verwies darauf, dass trotz der Klageflut das Berliner Sozialgericht bundesweit die kürzesten Bearbeitungszeiten hat. Ein Hartz-IV-Verfahren dauere durchschnittlich zehn Monate, ein Eilverfahren sei nach einem Monat abgeschlossen. Dass die Klagen derart erledigt werden können, liegt daran, dass die Zahl der Richterstellen von 55 (2004) auf 120 bis Ende 2011 erhöht werde. Zurzeit sind rund 103 Sozialrichterstellen besetzt.

Angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung äußerte Schudoma die Befürchtung, dass steigende Arbeitslosenzahlen auch das Sozialgericht weiter stärker belasten werden. Außerdem müsse bei der Neuorganisation der Jobcenter im Mittelpunkt stehen, dass die Arbeitsfähigkeit der Behörde gewährleistet ist. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss bis zum Ende des Jahres die Mischbehörde Jobcenter, die sowohl kommunale als auch Bundesaufgaben wahrnimmt, reformiert werden. Ende Februar will Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen ersten Entwurf im Bundeskabinett dazu einreichen, der voraussichtlich auf die freiwillige Zusammenarbeit von Bund und Kommune setzt.

Derzeit sind beim Sozialgericht die Aussichten gut, eine Klage gegen eins der zwölf Berliner Jobcenter zu gewinnen. Rund 51 Prozent der Verfahren enden für sie zumindest mit einem Teilerfolg. „Fast 80 Prozent der Hartz-IV-Verfahren erledigen sich ohne Richterspruch“, sagte Schudoma. Der Richter werde zum Schlichter. So verhielt es sich auch im Fall der Rückforderung der zu viel gezahlten Sozialhilfe. Vor Gericht zog die Behörde den Bescheid zurück. Der Richter hatte zu verstehen gegeben, dass er die Rechtmäßigkeit des zugrunde liegenden Bescheids nicht anerkennen würde. Auch ohne ein Urteil muss die Frau nach zehn Jahren keine Kürzung des ALG II mehr hinnehmen.

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