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Weil die Kosten für Miete und Heizung bis zu einer Richtwertobergrenze übernommen werden, drohen vielem ALG-II-Empfängern bei steigenden Mieten Zwangsumzüge.

© Kitty Kleist-Heinrich

Hartz-IV-Mieten in Berlin: Grüne fordern höhere Zuschüsse für ALG-II-Empfänger

Mal wieder gibt es Streit um die Mietsätze für Hartz-IV-Empfänger in Berlin. Die Grünen fordern höhere Zuschüsse für ALG-II-Empfänger in Innenstadtbezirken. Das Land wartet auf nun auf ein höchstrichterliches Urteil.

Von Sabine Beikler

Seit Jahren wird in Berlin um die Übernahme der Miet- und Heizkosten bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern gestritten. Zurzeit beziehen von rund 316 700 betroffenen Haushalten fast 304 500 Zuschüsse für Kosten für Unterkunft und Heizung. Nach diversen Urteilen des Landessozialgerichts über die sogenannte Wohnaufwendungenverordnung (WAV) ist das Land Berlin in Revision gegangen und wartet auf ein höchstrichterliches Urteil des Bundessozialgerichts. Bis Rechtssicherheit hergestellt ist, fordern die Grünen ein Sanktionsmoratorium.

Job-Center seien nicht in der Lage, die „sehr komplizierte“ Verordnung umzusetzen, sagte Grünen-Sozialpolitiker Martin Beck. Häufig drohten Zwangsumzüge. Im vergangenen Jahr wurden 612 Umzüge bei ALG-II-Empfängern registriert, ein Jahr zuvor waren es noch 1337. Auf Anfrage teilte die Sozialverwaltung mit, dass es in diesem Jahr bis März zu 58 Umzügen gekommen sei. 69 527 Fälle hätten über der Richtwertobergrenze gelegen. Genau darüber gibt es juristischen Streit. Das Land definiert diese als die Bruttowarmmiete – das Landessozialgericht hält diesen Richtwert für nicht rechtmäßig, nannte bislang aber keine Alternative. Zudem zweifelt das Gericht daran, wie die Verordnung Mietpreise aus dem Mietspiegel berücksichtigt hatte.

Die Grünen fordern unabhängig von dem ausstehenden Urteil eine regionale Differenzierung der Mietpreise, bei der die Kosten für Unterkunft und Heizung zugrunde gelegt werden. In Bezirken wie Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg, Mitte und Pankow sollten die Mietzuschüsse höher sein, damit die Betroffenen ihr soziales Umfeld nicht verlassen müssten. Bei Neuvermietungen, für die es bundesgesetzlich keine Obergrenzen gibt, sollten „Neuvertragszuschläge“ gezahlt werden, um eine soziale Mischung in Wohnquartieren sicherzustellen.

Und statt Wohnungen in einfachen Wohnlagen in der WAV zu berücksichtigen, fordert die Grünen-Mietenpolitikerin Katrin Schmidberger, in die Berechnung auch mittlere Wohnlagen einzubeziehen, um ausreichend Wohnungen für ALG-II-Empfänger anbieten zu können und Verdrängung entgegenzuwirken.

Die Sozialverwaltung weist darauf hin, dass eine Regionalisierung der Mietgrenzen höchstrichterlich untersagt wurde. „Berlin gilt als ein Gesamtvergleichsraum“, sagte Sprecherin Franciska Obermeyer. Es gebe im Übrigen auch keine Rechtsunsicherheit, da die WAV weiterhin gelte. Nach dieser werden für einen Einpersonenhaushalt Warmmieten zwischen 380 und 408 Euro übernommen. Bei zwei Personen werden Mietkosten zwischen 456 und 489 Euro, bei drei Personen zwischen 566 und 608 Euro, bei vier Personen zwischen 641 und 689 Euro und bei fünf Personen zwischen 739 und 793 Euro gezahlt.

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