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"Hartz IV": Wohnkosten auch für Auszubildende

Seit Jahresbeginn können auch Auszubildende, Schüler und Studenten bei den Arbeitsgemeinschaften einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten nach der "Hartz IV"-Regelung beantragen.

Berlin - Auf diese Neuerung hat die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) hingewiesen.

Nach Angaben der KOS müssen die Antragsteller als Auszubildende BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld von der Arbeitsagentur erhalten. Zudem müssten tatsächlich Kosten für Miete und Heizung anfallen. Dies betreffe auch Auszubildende, die bei ihren Eltern wohnen, sich aber an den Kosten des Haushalts beteiligen. Die Koordinierungsstelle rät Auszubildenden, den Zuschuss bei den zuständigen Arbeitsgemeinschaften (Arge)vor Ort zu beantragen.

Schüler, die BaföG beziehen, und Auszubildende, die BAB erhalten, hätten grundsätzlich einen Leistungsanspruch. Studierende erhielten den Zuschuss jedoch nur, solange sie bei ihren Eltern wohnten. (tso/ddp)

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