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Berlin: Hauptstadt Berlin – in neuer Verfassung

Der Senat will das Grundgesetz ändern, damit der Bund und die Länder die Kosten für die bundesstaatlichen Aufgaben übernehmen

Was Berlin als Hauptstadt leistet, soll der Bund komplett bezahlen. Das möchte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit erreichen – damit die Stadt nicht auf den Kosten sitzen bleibt und damit die Dauerstreitereien mit der Bundesregierung über die „Hauptstadtkosten“ endlich ein Ende finden. Die Föderalismuskommission – das große Gremium aus Mitgliedern des Bundestags, Wowereits Kollegen Ministerpräsidenten, Mitgliedern aller Landtag und Sachverständigen – hält Wowereit für den geeigneten Ort, um die Hauptstadtfrage zu beantworten: ein für allemal, durch eine Änderung des Grundgesetzes. Der müssen die Bundesländer zustimmen. Das bedeutet: Sie müssen mit einverstanden sein mit der Art und Weise, wie sich der Bund in Berlin darstellt – und mit den Kosten, die er verursacht.

Auf die gleiche Idee sind auch die beiden Berliner Grünen-Politiker Renate Künast und Volker Ratzmann gekommen. Die beiden, wie Wowereit Mitglieder der Föderalismuskommission, legten am Mittwoch ein Papier vor, in dem sie die „Verankerung Berlins als Hauptstadt“ im Grundgesetz vorschlagen. Die Diskussion dieser Idee wird nach Überzeugung der beiden Grünen-Politiker dazu führen, dass die Bundesländer „Vorstellungen für eine Hauptstadt im Deutschland des 21. Jahrhunderts entwickeln“.

Das wäre der Anfang einer neuen Hauptstadt-Diskussion. Und es wäre das Ende der Detail-Streitereien zwischen Bundesministern und Berliner Senatoren: über die Kosten von Polizeieinsätzen und Eskorten bei Staatsbesuchen, über Museen und Museumsinseln und über sowjetische Ehrenmale auf Berliner Territorium, über Opern und deren Leitung. Was bislang zum Beispiel im Hauptstadtvertrag alle paar Jahre wieder ausgehandelt werden muss, könnte – schlägt Wowereit vor – festgeschrieben werden. Im Artikel 22 des Grundgesetzes würde es dann heißen, dass der Bund für hauptstadtbezogene Infrastruktur ebenso aufkommt wie für die „Repräsentation des Gesamtstaates“ in Berlin, ob es sich dabei um Kultur oder um die Darstellung der deutschen Geschichte handelt.

Wenn Berlin solche Aufgaben für den Bund erfüllt, übernimmt der die Kosten. Zum Beispiel bei der Polizei: Eskorten, Einsätze bei Demonstrationen, Schutzaufgaben summieren sich nach Berechnung des Berliner Senats auf 110 Millionen Euro jährlich. 35 Prozent davon zahlt der Bund. Wäre der Bund grundgesetzlich verpflichtet, für die Hauptstadt-Infrastruktur aufzukommen, würden – das erhofft sich Wowereit – Berliner Rechnungen komplett bezahlt. Oder der Streit um die so genannte Hauptstadtkultur: Welches Kino, welche Akademie dazu gehört, wie die Opern zu Buche schlagen – das haben Kulturstaatsministerin Christina Weiss und Kultursenator Thomas Flierl ausgehandelt – für die Laufzeit eines Hauptstadtkulturvertrages.

Allein die Opernfrage hat zu einem auch politisch undurchsichtigen Mit- und Durcheinander von Bundes- und Landesparlamentariern geführt. Das musste so kommen – meinen Wowereit, Künast und Ratzmann –, weil die Hauptstadtfunktionen Berlins nie mit dem Bundesländern abgestimmt worden sind. Die Ländern hätten mit ihren Vertretungen zwar Wohnung in Berlin genommen, sagte Ratzmann bei der Vorstellung des Grünen-Papiers. Aber sie seien hier noch nicht beheimatet. Anders gesagt: Kein Ministerpräsident hat je genau bestimmt, was den Bayern oder Nordrhein-Westfalen oder Sachsen die Hauptstadt jenseits aller Bau- und Umzugskosten wert ist. Das würde anders, wenn in den Bundesländern darüber gestritten wird, ob man einer Grundgesetzänderung zustimmen sollte – und wenn ja, unter welchen Bedingungen.

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