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Hausverbot: Gewalttäter haben S-Bahn-Verbot - nur in der BVG nicht

Sie sind Serientäter, haben Fahrgäste mit Schusswaffen bedroht - und als Strafe nun Hausverbot in der S-Bahn erhalten. Die BVG hingegen sieht keine Chance, ebenso scharf durchzugreifen.

Für jene drei 16 und 18 Jahre alten Täter heißt das konkret: Ein Jahr lang dürfen sie auf dem gesamten Streckennetz nicht mehr mit der S-Bahn fahren. Diese Strafe wurde nun erstmals verhängt.

Die S-Bahn hatte sich zu dem Beförderungsverbot entschlossen, nachdem die drei jungen Männer am 19. Mai mit Schreckschusspistolen Fahrgäste im S-Bahn-Zug zwischen Ostbahnhof und Warschauer Straße bedroht hätten. Die drei seien einschlägig bekannte Serientäter. Die S-Bahn will mit diesem Schritt ein Zeichen setzen und abschrecken. Natürlich kann sie nicht alle Fahrgäste überwachen – wenn diese drei Männer aber in der S-Bahn erwischt werden, beispielsweise bei einer normalen Fahrscheinkontrolle, dann haben sie eben keine Ordnungswidrigkeit begangenen, sondern eine Straftat. Sie würden sofort eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erhalten – selbst wenn sie friedlich waren und einen gültigen Fahrausweis in der Hand halten.

Bislang haben Polizisten oder Sicherheitsmitarbeiter randalierenden oder gewalttätigen Fahrgästen lediglich einen „Platzverweis“ erteilen können. Doch der galt für die jeweilige Situation und war nur auf einige Stunden beschränkt.

Die BVG hingegen sieht keine Chance, ebenso scharf durchzugreifen. „Das lässt sich aus unserer Sicht rein rechtlich gar nicht durchsetzen“, sagt BVG-Sprecherin Petra Reetz. „Wir haben eine Beförderungspflicht.“ Das heißt: Wenn ein Fahrgast ein gültiges Ticket hat, müsse das Unternehmen ihn auch mitnehmen. Wer sich allerdings während der Fahrt nicht ordentlich benehme, „den können wir natürlich rausschmeißen“, sagt Reetz. Man könne ihm aber nicht dauerhaft den Transport verweigern. „Wir sind ein Verkehrsunternehmen und keine Staatsmacht“, erklärt die Sprecherin. Das Unternehmen könne lediglich Hausverbote aussprechen gegen Leute, „die auf dem Bahnhof herumlungern“.

Politiker begrüßen das Beförderungsverbot für Rowdys und Gewalttäter in der S-Bahn. „Das Unternehmen betritt zwar juristisches Neuland, aber man muss es probieren, zumindest dort, wo es um massive Bedrohungen oder Straftaten geht“, sagt der verkehrspolitische Sprecher der SPD, Christian Gaebler. Das Verbot habe eine Abschreckungswirkung und erhöhe die Sicherheit. Auch der BVG rät Gaebler „mutiger zu sein“ und über ein solches Verbot nachzudenken. „Eine Beförderungspflicht kann doch kein Freibrief sein.“

Auch der innenpolitische Sprecher der CDU, Frank Henkel, steht „vorbehaltlos“ hinter dem Vorstoß der S-Bahn. Gewalttätern könne nur mit „null Toleranz“ begegnet werden. Jeder, der sich nicht an die Spielregeln hält, müsse dafür auch die Konsequenzen spüren. „Allerdings ist es wichtig, so ein Verbot auch konsequent durchzusetzen“, sagt er. Die Argumentation der BVG, dass die Rechtsprechung ein Beförderungsverbot nicht zulasse, versteht Henkel nicht. „Dann müsse der rechtliche Spielraum eben erweitert und Beförderungsbedingungen geändert werden.“

Das Risiko, in Berlin Opfer eine Gewalttat in S-Bahn, U-Bahn, Bus oder Tram zu werden, ist laut Polizeistatistik gestiegen: So wurden 2006 für den gesamten öffentlichen Nahverkehr – also inklusive der BVG – 22 381 Straftaten registriert. Im vorigen Jahr wurden bereits 33 789 Delikte ausgewiesen. Laut Umfragen fühlen sich insbesondere Frauen und ältere Menschen abends und nachts auf den schlecht beleuchteten und oftmals menschenleeren Bahnhöfen gefährdet.

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