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Berlin: Hebammen wegen Babytods vor Gericht Anklage geht von Fehler

bei Hausgeburt aus

Zwei Hebammen müssen sich seit gestern für den Tod eines Babys bei einer Hausgeburt vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Die beiden 35 und 40 Jahre alten Frauen sollen einer werdenden Mutter trotz drohender Komplikationen zu einer Hausgeburt geraten und die Frau nur unzulänglich über die Risiken aufgeklärt haben. Während der Geburt im Mai 1999 hätten die beiden Angeklagten nur unregelmäßig die Herzfrequenz des Kindes kontrolliert und nicht bemerkt, dass eine erhebliche Gefährdung bestand. Die Hebammen wiesen den Vorwurf der fahrlässigen Tötung zurück. Sie hätten die Schwangere untersucht, Bedenken hätten nicht bestanden. Auch die Herzfrequenz sei ständig überprüft worden. Die Mutter sagte im Prozess, sie und ihr Mann hätten sich eigentlich für eine Klinikgeburt entschieden. Als die Wehen einsetzten, habe eine der Hebammen gefragt: „Warum wollt ihr ins Krankenhaus?“ Nach Aussage der Mutter sollen die Angeklagten erklärt haben, dass sie in Begleitung einer Kinderärztin kommen würden. Für den Prozess hat das Gericht fünf Gutachter bestellt. K. G.

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