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Berlin: Hehlerei: Autoschieber muss für vier Jahre in Haft

Wegen Verschiebung hochwertiger Fahrzeuge nach Russland hat das Berliner Landgericht einen ehemaligen Angestellten der GUS-Streitkräfte am Freitag zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Entgegen der Anklage konnte dem 32-Jährige eine bandenmäßige Vorgehensweise nicht nachgewiesen werden.

Wegen Verschiebung hochwertiger Fahrzeuge nach Russland hat das Berliner Landgericht einen ehemaligen Angestellten der GUS-Streitkräfte am Freitag zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Entgegen der Anklage konnte dem 32-Jährige eine bandenmäßige Vorgehensweise nicht nachgewiesen werden. Er wurde der gewerbsmäßigen Hehlerei in 13 Fällen schuldig gesprochen. Die "vergleichsweise milde Strafe" begründete die Kammer mit dem umfassenden Geständnis des Angeklagten. Dadurch sei dem Gericht ein "unabsehbar langes Verfahren" erspart geblieben, da sonst "Spuren bis nach Russland" hätten verfolgt werden müssen.

Nach Überzeugung der Richter hatte der Angeklagte von Februar bis Juli 1994 insgesamt 14 in Berlin gestohlene Fahrzeuge im Wert von 1,2 Millionen für einen "Bruchteil des tatsächlichen Wertes" angekauft und vom ehemaligen Militärflughafen in Sperenberg ausfliegen lassen. Die Fahrzeuge vom Typ BMW und Chrysler waren vorwiegend Firmenwagen, die zwischen 65 000 und 130 000 Mark kosteten. Negativ sei dem Angeklagten anzurechnen, dass er sich mit einer gefälschten Sterbeurkunde dem Strafverfahren entzogen habe. Dem Misstrauen der Zielfahnder sei es zu verdanken, dass es überhaupt noch zum Prozess kam.

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