zum Hauptinhalt

Berlin: Heimflug in die Todesangst

Der Nigerianer Peter Oshiomegie ist in seiner Heimat vom Todesurteil eines Imams bedroht. Doch sein Asylantrag wurde abgelehnt. Heute reist er zurück

Peter Oshiomegie sitzt in einem Café in der Oderberger Straße und trinkt ein Bier. Er trägt ein frisch gebügeltes weißes Hemd, darunter baumelt ein goldenes Kreuz. Der 34-Jährige ist Katholik, er stammt aus Nigeria. Dort wird er von fanatischen Moslems mit dem Tode bedroht. Nach den blutigen Unruhen um die Miss-World-Wahlen vor drei Jahren hat ein islamischer Prediger die Fatwa über ihn verhängt. Trotz des religiösen Todesurteils will Oshiomegie am heutigen Dienstag nach Nigeria zurückfliegen. Die Behörden wollen ihm weder Asyl noch eine Duldung gewähren.

„Der Arm der Islamisten reicht weit“, sagt Oshiomegie in gewähltem Englisch. „Ich hoffe, Dad schickt Leibwächter zum Flughafen.“ Oshiomegie stammt aus der nigerianischen Oberschicht. Sein Vater ist ein ehemaliger Armeeoberst und Clanchef. Deshalb konnte Peter Oshiomegie die Universität besuchen, er legt seinen Abschluss in Computertechnologie auf den Cafétisch. „Kurz bevor ich Nigeria verlassen musste, wollte ich meine eigene Computerfirma gründen“, sagt er.

Dann kamen im November 2002 die Miss-World-Wahlen nach Nigeria. Oshiomegies Firma beauftragte ihn, aus Lagos in die Hauptstadt Abuja zu fahren. Er sollte bei der Einrichtung des Computernetzwerks für die Veranstaltung helfen. Doch die besonders im Norden Nigerias starke muslimische Gemeinde protestierte gegen den Schönheitswettbewerb. Die Lage eskalierte, nachdem die Journalistin Isioma Daniel in der Tageszeitung „This Day Newspaper“ geschrieben hatte, dass der Prophet Mohammed, lebte er noch, sich für die Frauen interessieren würde. Wütende Moslems zogen daraufhin mit Macheten durch die Straßen Abujas und überfielen mehrere Kirchen. Mehr als 100 Menschen kamen ums Leben, die Miss-World-Wahlen wurden nach London verlegt.

In einer der Kirchen saß damals Peter Oshiomegie. „Als sie hereinstürmten, verteidigte ich mich mit einer Holzlatte“, erinnert er sich. Oshiomegie wurde verletzt, doch er entkam. „Allerdings verlor ich meine Jacke in dem Handgemenge. Darin waren alle meine Dokumente.“ Als Oshiomegie wenige Tage später in Lagos sein Haus verlassen will, schießt man auf ihn. Er flieht und engagiert Leibwächter, die zwei Verdächtige zu fassen bekommen. Sie geben an, für den Imam Alhaji Kano zu arbeiten. Kano ist ein radikaler Prediger, der für die Verhängung der Scharia, der islamischen Rechtssprechung, eintritt. Als Oshiomegie bei ihm anrufen lässt, sagt der Geistliche, dass er seinen Kopf will. In einem Artikel über die Ausschreitungen in der Zeitschrift „The Current“ erscheint Oshiomegies Foto. Er zieht eine Kopie aus seiner Aktentasche. Unter dem namentlich gekennzeichneten Bild steht der Satz: „Todesurteil verhängt.“

Oshiomegies Vater bezahlt einen Schlepper, der seinen Sohn für 4200 Dollar per Schiff illegal nach Hamburg bringt. „Natürlich würde ich es heute anders machen“, sagt Oshiomegie, „oder gleich nach London gehen wie Isioma Daniel, die dort Asyl bekommen hat. Aber in England gibt es viele radikale Moslems.“ Oshiomegie wird in Berlin von der Polizei festgenommen. Sein Asylantrag wird abgelehnt, weil nur staatliche Verfolgung als Fluchtgrund gilt. Sechs Monate sitzt der Nigerianer im Abschiebegefängnis Köpenick. Zwei Abschiebeversuche der Ausländerbehörde scheitern, weil die Piloten der Flugzeuge sich weigern, Oshiomegie nach Nigeria zu transportieren.

Als am 1. Januar 2005 das neue Einwanderungsgesetz in Kraft tritt, schöpft Oshiomegies Anwältin Hoffnung. Denn in dem Gesetz der rot-grünen Bundesregierung wird auch nichtstaatliche Verfolgung als Fluchtgrund anerkannt. Damit ist etwa die Bedrohung durch Todesschwadronen oder extremistische Moslemgruppen gemeint. Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnt die Aufnahme eines Asylfolgeantrags ab. Die Behörde geht in der Ablehnung nicht auf das neue Gesetz ein. „Oshiomegie konnte im ersten Asylverfahren nicht glaubhaft machen, dass er verfolgt wird. Deshalb ist es irrelevant, ob die Verfolgung staatlicher oder nichtstaatlicher Natur ist“, sagt BAMF-Sprecherin Felizitas Graute. „Unsere Entscheidung wurde vom Verwaltungsgericht bestätigt.“ Als Oshiomegie bei der Ausländerbehörde am Nöldnerplatz seine Duldung verlängern lassen will, nimmt man ihn fest und bringt ihn erneut ins Abschiebegefängnis.

„Doch diesmal nicht“, sagt der Computerexperte. „Ich lasse mich nicht mehr einsperren.“ Seine deutsche Freundin zahlt die 433 Euro, die die Ausländerbehörde für eine Woche im Abschiebegewahrsam berechnet und besorgt ein Flugticket für den 10. Mai. „Mein Schicksal liegt in Gottes Hand“, sagt der Nigerianer, der in seine Heimat zurückkehren will, obwohl ihm Verwandte davon abgeraten haben.

Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst hat sich Oshiomegies Fall angenommen. Der Berliner Gefangenenseelsorger Dieter Müller ärgert sich über das BAMF: „Das Einzige, was sie überprüft haben, ist die Auflage der Zeitung, in der das Todesurteil gegen Oshiomegie abgedruckt war. Und zu welchem Schluss kommen sie? Dass die Auflage der Zeitung zu gering ist.“ Für Oshiomegie bestünde nach Einschätzung des Amtes folglich wenig Gefahr.

Auch der Leipziger Politologieprofessor und Islamkenner Klaus-Gerd Giesen ist auf Peter Oshiomegies Fall aufmerksam geworden. In einem Brief an Oshiomegie schreibt er: „Es kann nicht sein, dass der deutsche Staat vorgibt, gegen radikalen Islamismus zu kämpfen, und gleichzeitig Menschen deportiert, die von radikalen Islamisten bedroht werden.“ In einigen Provinzen Nigerias, so Giesen, sei die Scharia bereits gegen den Willen der Regierung in Abuja als Rechtssystem eingeführt worden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false