HILFE VOM PETITIONSAUSSCHUSS: Wie Bürger ihre Anliegen vorbringen können
GRUNDRECHTEs steht jedem Menschen frei, sich mit Beschwerden und Anregungen an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses zu richten. So ist es im Grundgesetz und in der Berliner Verfassung garantiert.
GRUNDRECHT
Es steht jedem Menschen frei, sich mit Beschwerden und Anregungen an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses zu richten. So ist es im Grundgesetz und in der Berliner Verfassung garantiert. Der Ausschuss besteht aus 13 Mitgliedern aller Fraktionen. Er kontrolliert die Verwaltung und nimmt Anregungen für Gesetze an.
WIE ES GEHT
Bürger, die sich zum Beispiel über Missstände in der Berliner Verwaltung ärgern, können sich wenden an den Petitionsausschuss, Abgeordnetenhaus, Niederkirchnerstraße 5, 10111 Berlin. Das Sekretariat ist auch erreichbar unter Telefon 2325-1470 sowie per E-mail unter petmail@parlament-berlin.de.
DIE RICHTIGE FORM
Petitionen müssen schriftlich eingereicht werden und Absender und Unterschrift enthalten. Die Angabe einer Telefonnummer ist ratsam. Ein Anliegen muss so klar formuliert sein, dass es eine sachliche Prüfung zulässt. Es hilft dem Ausschuss, wenn Kopien von Bescheiden oder andere wichtige Unterlagen beigefügt werden.
GRENZEN DER HILFE
Der Petitionsausschuss kann unter anderem bei folgendenFällen nicht helfen: Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen, Auseinandersetzungen
zwischen Privatpersonen, Kontrolle von Verwaltungen anderer Bundesländer oder des Bundes (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund, Agentur für Arbeit, Bundeswehr). lvt
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