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Berlin: Hilfe zur Selbsthilfe aus der Schuldenfalle

Wie Bremen und Saarland mit den Sanierungshilfen des Bundes umgehen – ohne Sparkommissar

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Bremen und Saarland sanieren ihren Landeshaushalt schon seit 1994 mit massiver Unterstützung des Bundes. 1994 bis 1998 erhielten Bremen 920 Millionen Euro und das Saarland 818 Millionen Euro pro Jahr. Dann wurde die Sanierungshilfe bis 2004 verlängert. In diesem Zeitraum erhalten Bremen weitere 3,937 Milliarden Euro und Saarland 2,556 Milliarden Euro vom Bund. Diese Sonder-Bundesergänzungszuweisungen – insgesamt mehr als 15 Milliarden Euro – dürfen nur zum Abbau der Staatsverschuldung beider Bundesländer verwendet werden.

Mit der üppigen Nothilfe wurden gewisse Erfolge erzielt. Bremen konnte seinen Schuldenberg von 8700 Euro pro Kopf der Bevölkerung (1993) auf 7600 Euro (2001) abbauen. Im Saarland verringerte sich die Pro-Kopf-Verschuldung im gleichen Zeitruam von ebenfalls 8700 Euro auf 8100 Euro. Dem Saarland wurde gestattet, die dadurch entstandenen Zinsersparnisse für „wirtschaftsstärkende Investitionen“ einzusetzen. Das Geld wurde großenteils für die Arbeitsmarkt- und Wissenschaftsförderung, aber auch für die Bildung und den Straßenbau ausgegeben.

Außerdem richtete die saarländische Landesregierung einen Sanierungsfonds ein, um mit den dort angesparten Finanzmitteln nach 2004 weitere Schulden tilgen zu können. Die Sozialhilfelasten konnten verringert und das Wirtschaftswachstum (im bundesweiten Vergleich) überdurchschnittlich angekurbelt werden. Auch die gesetzliche Verpflichtung zu einer „restriktiven Haushaltspolitik“ wurde vom Saarland eingehalten. Die öffentlichen Ausgaben wuchsen langsamer als vom Finanzplanungsrat für alle Bundesländer empfohlen. Der Anteil der konsumtiven Ausgaben wurde zugunsten von Investitionen zurückgedrängt. Außerdem wurden im saarländischen Landesdienst Personalstellen abgebaut, die Arbeitszeit für Beamte verlängert und die Verwaltung gestrafft und modernisiert. In nächster Zeit soll ein Kosten sparendes Management für landeseigene Immobilien aufgebaut werden.

In Bremen entwickelten sich die Finanz- und Wirtschaftsdaten ähnlich positiv. Ein Investitions-Sonderprogramm wurde aufgebaut, obwohl Bremen seine Zinsersparnisse nicht für wirtschaftsfördernde Zwecke einsetzen darf. Das Bruttoinlandsprodukt wuchs im Sanierungszeitraum stärker als im übrigen Bundesgebiet. 4000 Stellen wurden im Bremer Landesdienst abgebaut; die Personalausgaben blieben unter Kontrolle.

Beide Bundesländer haben ihre Sanierungsprogramme mit dem Ziel, der Haushaltsnotlage dauerhaft zu entkommen, aus eigener Kraft aufgestellt – im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes des Bundes, das die Sanierungshilfen an strenge Auflagen bindet. Eines Sparkommissars bedarf es nicht. Jährlich müssen Bremen und Saarland einen Sanierungsbericht abliefern. Ob beide Notstands-Länder nach 2004 auf eigenen Füßen stehen können, lassen diese Berichte offen.

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