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Hintergrund: Die Hochwasser-Alarmstufen

Bei Hochwasser können je nach Höhe der Fluten vier Alarmstufen ausgelöst werden. Bei Stufe 1 (Wasserstandsmeldedienst) werden die Pegel in bestimmten Zeitabständen gemessen sowie Deiche und Kaimauern überprüft.

Bei Hochwasser können je nach Höhe der Fluten vier Alarmstufen ausgelöst werden. Bei Stufe 1 (Wasserstandsmeldedienst) werden die Pegel in bestimmten Zeitabständen gemessen sowie Deiche und Kaimauern überprüft. Ab Alarmstufe 2 (Kontrolldienst) erfolgt eine tägliche Kontrolle der Schutzanlagen. Beginnend mit Alarmstufe 3 (Wachdienst) werden die Deiche rund um die Uhr bewacht, beschädigte Dämme repariert und mit Sandsäcken verstärkt. Bei Alarmstufe 4 (Katastrophenabwehr Hochwasser) werden Evakuierungen vorbereitet und die Deiche bei Bedarf erhöht.

Nach der Brandenburgischen Hochwassermeldedienstverordnung vom September 1997 werden die Alarmstände bei bestimmten Wasserständen ausgelöst, die von Ort zu Ort unterschiedlich sind. Alarmstufe 1 wird in der Regel ausgerufen, wenn die Gewässer über die Ufer zu treten beginnen. Stufe 2 folgt, wenn das Wasser den Deichfuß erreicht oder Grünland in Überschwemmungsgebieten überflutet wird.

Steigt das Wasser auf halbe Deichhöhe oder werden einzelne Grundstücke und Straßen überflutet, kann Stufe 3 verhängt werden. Bei Alarmstufe 4 steht das Wasser fast bis zur Oberkante der Schutzanlagen und droht überzuströmen. Auch bei Beschädigung der Deiche sowie bei Gefahr für Menschen und Tiere wird diese Stufe ausgerufen. (ddp)

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