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Hintergrund: Extreme Haushaltsnotlage

Wegen seiner dramatischen Haushaltslage klagt Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Senat erhofft sich von dem Urteil, dass Karlsruhe den Bund wie im Falle Bremens und des Saarlands zu Sanierungshilfen verpflichtet.

Berlin - Bremen und das Saarland hatten vor dem Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Feststellung einer extremen Haushaltsnotlage gestellt, den das höchste deutsche Gericht im Mai 1992 anerkannte. Es zog dabei zwei Kriterien heran: die Kreditfinanzierungsquote und die Zins-Steuer-Quote.

Erstere betrifft das Verhältnis zwischen dem Anteil öffentlicher Ausgaben, die über Kredite finanziert werden, und den Gesamtausgaben. Ist die Quote mindestens doppelt so hoch wie der Bundesdurchschnitt, kann von einer extremen Haushaltsnotlage gesprochen werden. In Berlin lag sie im Jahr 2005 bei 17,2 Prozent, im Bundesdurchschnitt bei 6,9 Prozent.

Die Zins-Steuer-Quote beschreibt das Verhältnis der Zinsausgaben zu den Steuereinnahmen. Liegt die Quote "weit über dem Bundesdurchschnitt", kann man von einer extremen Haushaltsnotlage sprechen. 2005 betrug sie in Berlin 21,1 Prozent und war damit rund doppelt so hoch wie der Länderdurchschnitt von 11,5 Prozent. Das heißt, in Berlin wurde deutlich mehr als ein Fünftel der Steuereinnahmen für Zinszahlungen an die Banken verwendet. (tso/ddp)

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