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Hintergrund: Patientenverfügung

Schon bald soll auch Deutschland ein Patientenverfügungsgesetz bekommen. Im Bundestag wird noch darüber gestritten, ob die in einer Patientenverfügung festgelegten Anweisungen in jedem Fall verbindlich sein sollen, oder ob die Verbindlichkeit in bestimmten Situationen eingeschränkt werden kann.

Schon bald soll auch Deutschland ein Patientenverfügungsgesetz bekommen. Im Bundestag wird noch darüber gestritten, ob die in einer Patientenverfügung festgelegten Anweisungen in jedem Fall verbindlich sein sollen, oder ob die Verbindlichkeit in bestimmten Situationen eingeschränkt werden kann. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland als „Tötung auf Verlangen“ verboten. Als passive Sterbehilfe wird das Sterbenlassen einer Person durch Unterlassen von medizinischer Hilfe bezeichnet. Wenn dies auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten geschieht, ist es zwar keine Sterbehilfe, wird von einigen Ärzten aus Gewissensgründen aber abgelehnt.

Das Bundesjustizministerium hilft mit einer Broschüre beim Erstellen einer Patientenverfügung. Da Werte und Wünsche jedes Einzelnen unterschiedlich sind, sollen verschiedene Textbausteine sowie zwei Beispiele einer möglichen Patientenverfügung Hilfen für die Formulierung einer eigenen Willenserklärung geben:

www.bmj.de/Ratgeber/Patientenverfuegung_oe.html

Zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kann man sich auch vom Humanistischen Verband beraten lassen: Telefon 030/6139 0410

oder im Internet www.patientenverfuegung.de.

Die Hospiz-Stiftung ist unter (030) 2844 4840 zu erreichen und hat eine Checkliste zusammengestellt: www.hospize.de/service/patientenverfuegung.

Fragen beantworten auch die Ärztekammer (www.aerztekammer-berlin.de, Tel.: 030/40 80 60) und der Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche Caritas (www.caritas.de). hah

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