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Historisches Zentrum: Bauvorschrift für Berlins alte Mitte

Um das "harmonische Gesamterscheinungsbild der historischen Mitte zu erhalten", soll es eine neue Gestaltungsverordnung geben.

Nach Vorarbeiten hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nun einen Entwurf vorgelegt, der unter anderem vorschreibt, das „ruhige Gesamtbild“ eines Gebäudes zu bewahren. So soll es unzulässig sein, Antennen und Satellitenanlagen an der Straßenseite der Gebäude anzubringen. Auch verspiegelte Fenster soll es nicht geben, und für die Fassaden sind künftig „gedeckte und ortstypische Farbtöne“ Vorschrift.

Die neue Gestaltungsverordnung für das historische Zentrum Berlins soll die bisherige Regelung „Unter den Linden“ ablösen. Sie umfasst die gesamte Straße Unter den Linden von der Kreuzung Wilhelmstraße bis zur Einmündung Karl-Liebknecht-Straße. Einbezogen sind die Bereiche Gendarmenmarkt, Humboldt-Universität, Monbijou-Park und Museumsinsel. Das künftige Humboldt-Forum mit dem Schloßplatz liegen außerhalb des Geltungsbereiches, bereits bestehende Gebäude werden auch nicht erfasst. Die Verordnung soll für Um- und Ergänzungsbauten, neue Fassaden und Neubauten gelten.

Geregelt werden Gebäudehöhen, die Gestaltung von Dächern und Dachaufbauten, Fenster und sonstige Öffnungen in einer Fassade. „Wesentliches Ziel“ der Gestaltungsverordnung soll nach Auskunft von Senatsbaudirektorin Regula Lüscher sein, im weiteren Umfeld des Unesco-Weltkulturerbes Museumsinsel „einen angemessenen städtebaulichen Rahmen zu sichern.“ Im April will sie die Pläne im Detail erläutern. C. v. L.

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