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Berlin: Höchststrafe für Ken M. gefordert

Der mutmaßliche Mörder des siebenjährigen Christian aus Zehlendorf soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft mit zehn Jahren Gefängnis büßen. Damit beantragte die Vertreterin der Anklage gestern die Höchststrafe nach dem Jugendstrafrecht.

Der mutmaßliche Mörder des siebenjährigen Christian aus Zehlendorf soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft mit zehn Jahren Gefängnis büßen. Damit beantragte die Vertreterin der Anklage gestern die Höchststrafe nach dem Jugendstrafrecht. Sie sei davon ausgegangen, dass der 16-jährige Ken M. (Name geändert) das Kind aus Heimtücke und Mordlust umbrachte, sagte Justizsprecher Arnd Bödeker. Das Urteil in dem nicht öffentlichen Prozess wird voraussichtlich am 13. Juni verkündet.

Ken M. soll den Jungen aus seiner Nachbarschaft am 27. August 2005 in ein Versteck gelockt, dort erst mit der Faust und dann durch Schläge mit einem Ast sowie massiven Tritten zu Tode misshandelt haben. Zu Beginn des Prozesses hatte Ken M., der als Intensivtäter gilt, ein Geständnis abgelegt. Darin soll der Jugendliche den Einfluss von Alkohol und Drogen geltend gemacht haben. Auch sein Verteidiger sah nach über dreimonatiger Verhandlung den Vorwurf des Mordes als erwiesen an. Nach Justizangaben geht auch Ken M.s Anwalt davon aus, dass das Mordmerkmal Heimtücke erfüllt ist. Er beantragte aber eine Strafe „deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft“.

Trotz des Geständnisses hatte sich der Prozess in die Länge gezogen. Es ging vor allem um die Frage der Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Mörders. Immer wieder wurde angedeutet, dass auch eine Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus in Betracht komme. Die Anklage allerdings machte mit ihrem Antrag deutlich, dass Ken M. aus ihrer Sicht in vollem Umfang zur Verantwortung gezogen werden kann. Dem Jugendlichen, dessen kriminelle Karriere bereits mit elf Jahren begann, wird im jetzigen Prozess auch die Misshandlung eines Bundeswehrsoldaten vorgeworfen. Bei dem wenige Wochen vor dem Mord verübten Angriff stand Ken M. unter Bewährung. K. G.

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