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Berlin: Höheres Bußgeld soll Schwarzfahrer abschrecken

Die BVG will 60 Euro Strafe, bei Wiederholung sollen 120 Euro fällig werden. 60 Prozent der Erwischten aber zahlen schon jetzt nicht

Das Schwarzfahren in Bahnen und Bussen soll bald 60 Euro kosten, im Wiederholungsfall sogar 120 Euro, wünscht sich die BVG. Derzeit beträgt das „erhöhte Beförderungsentgelt“ 40 Euro. Im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) haben sich die Gremien dafür ausgesprochen, den Satz für ertappte Schwarzfahrer zu erhöhen. Schwarzfahren sei kein Kavaliersdelikt, sondern schade der Allgemeinheit, argumentiert VDV-Sprecher Friedhelm Bihn. Allein der BVG fehlten rechnerisch bei einer Schwarzfahrerquote von drei Prozent etwa 20 Millionen Euro jährlich in der Kasse, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz. Bundesweit liegt der Einnahmeverlust nach Angaben von Bihn bei 250 Millionen Euro.

„Wir sind es schon den ehrlichen Fahrgästen schuldig, das Fahren ohne gültiges Ticket so weit als möglich zu unterbinden“, begründete der Geschäftsführer des Verkehrsverbundes Stuttgart, Witgar Weber, den Vorstoß zum höheren „Schwarzfahrerentgelt“. Die Stuttgarter gehören zu den Initiatoren, die mehr Geld von den ertappten Sündern wollen. Wenn neuerdings 1000 Euro Bußgeld für das Rauchen in Bahnhöfen diskutiert werde, seien maximal 40 Euro „Strafe“ nicht mehr zeitgemäß, erklärte Weber. Ob Schwarzfahrer von einer höheren Summe abgeschreckt werden, ist unter Experten allerdings umstritten. Dafür müssen auch sogenannte Graufahrer mehr zahlen, die aus Versehen mit einem ungültigen Fahrschein unterwegs sind.

Den Rahmen für das „erhöhte Beförderungsentgelt“ legt das Bundesverkehrsministerium in einer Verordnung fest. Dort heißt es derzeit, dass „bis zu“ 40 Euro verlangt werden können. So gut wie alle Verkehrsunternehmen in Deutschland kassieren die maximal höchste Summe. Bei einer Erhöhung werde die BVG dabei sein, sagte Reetz. Zuletzt war die „Strafe“ 2003 von rund 30 Euro auf 40 Euro gestiegen.

BVG-intern gibt es allerdings Zweifel, ob eine höhere Summe notorische Schwarzfahrer wirklich abschreckt. Rund 60 Prozent der ertappten Sünder zahlen nämlich gar nichts – weder einen Fahrschein noch das „erhöhte Beförderungsentgelt“. Der Aufwand, die Summe gerichtlich einzutreiben, würde die Kosten für Anwälte unverhältnismäßig steigern, heißt es bei der BVG. Bei säumigen Zahlern mit geringem Einkommen stünden die Forderungen der Verkehrsbetriebe immer weit hinten. Und zu Verurteilungen komme es auch ganz selten. Wirksamer seien die Kontrollen. Durch sie würden zumindest Fahrgäste, die sich einen Fahrschein ohne weiteres leisten können, abgeschreckt, „ohne“ zu fahren. In der Öffentlichkeit als Schwarzfahrer dazustehen, sei vielen peinlich. Unter drei Prozent sei die Schwarzfahrerquote ohnehin nicht zu senken – weder durch höhere „Strafen“ noch durch mehr Kontrollen, heißt es bei der BVG. Deshalb hat der Verkehrsbetrieb in jüngster Zeit die Kontrollen verringert. 2002 lag die Quote – bei weniger Kontrollen – noch bei sechs Prozent. Anderer Ansicht ist Witgar Weber vom Verkehrsverbund Stuttgart. Er verweist auf Zürich, wo eine Gebührenstaffelung eingeführt wurde. Wer das erste Mal erwischt wird, muss 49 Euro bezahlen, beim zweiten Mal 73 und beim dritten Mal 92 Euro. Die Schwarzfahrerquote in Zürich sei nun mit 1,1 Prozent so niedrig wie nie zuvor.

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